Manche Praxen wundern sich, wenn sie in eine Prüfung geraten. So zum Beispiel ein Hausarzt-MVZ in Rheinland-Pfalz, das wegen verordneter Ganzbehandlung Lymphdrainage auffällig wird. Der Anteil der Einheiten Ganzbehandlung an der gesamt verordneten Lymphdrainage-Behandlung betrug im Jahr 2022 38,62 Prozent. “Wir haben doch Krebspatienten”, äußerte das MVZ-Team sein Unverständnis für Rückfragen.
Bei Betrachtung der ICD-Kodierung ergab sich jedoch folgendes Bild: Auffällig wurde die Praxis, weil sie häufig die I89.09 (unspezifisches Lymphödem) und die R60.0 (unspezifisches Ödem) kodierten. Wichtig wäre hier, spezifischer zu kodieren (z.B. I89.01 bis I89.05) – auch damit Praxisbesonderheiten anerkannt werden, die dann aus der Gesamtsumme herausgerechnet werden.
Prüfungen im Einzelfall wurden beispielsweise deshalb durchgeführt, so Nehling, weil bei standardisierten Heilmittelkombinationen oder der Massagetherapie die Höchstmenge nach der Richtlinie überschritten wurden. Bei manchen ergab sich auch eine implausible Diagnose oder diese fehlte gänzlich.
Auch wenn keine Untersuchung oder Diagnostik dokumentiert wurde bzw. diese in den Abrechnungsunterlagen fehlt, kann die Praxis in eine Einzelfallprüfung geraten.
Vorsicht bei teuren Wundauflagen
Ähnliches gilt bei der Verordnung von Arzneimitteln. Im Jahr 2022 fehlten bei folgenden Wirkstoffen häufig die Diagnose, erklärte Nehling in Mainz: Dazu gehörten Ibuprofen, Omeprazol, Pantoprazol, Metamizol-Natrium, Levothyroxin-Natrium, Bisoprolol, Atorvastatin, Simvastatin, Ramipril, Candesartan, Torasemid, Amlodipin, Allopurinol, Prednisolon, Metformin, Methocarbamol, Opopramol, Diclofenac, Spironolacton, Tamsulosin, Mirtazapin, Enoxaparin.
Vor allen Dingen bei den PPI fehlt häufig die Diagnose, aber auch bei Schilddrüsenmedikamenten vergessen Ärztinnen bzw. Ärzte oft den Eintrag einer Diagnose, so Nehling. “Prüfgremien akzeptieren dies gegebenenfalls für ein bis zwei Quartale, wenn mal die Diagnose fehlt”, weiß der Verordnungsexperte, dann aber wird’s kritisch.
Welche Prüfungen es im Einzelfall aktuell zu Wirkstoffen bzw. Impfstoffen in Rheinland-Pfalz gibt, ist in Tabelle 1 (siehe unten) gelistet.