Insbesondere bei Älteren und Menschen mit Vorerkrankungen wird eine Grippeschutzimpfung empfohlen.
EBM
Beim Erstkontakt im Quartal Abrechnung der 03000 und 03220 bei Hinzufügung der entsprechenden Pauschalen durch die KV (03020, 03040, 03060, 03061, 03222, 32001). Die Spirometrie wird mit der 03330 abgerechnet, die CRP-Bestimmung als POCT mit der 32128.
Nach drei Wochen dann Abrechnung der 03221 und der Influenza-Impfung entsprechend der (regional unterschiedlichen) Impf-Vereinbarung, in der Regel mit der 89111, da es sich hier (61-jährige Patientin) um eine Standardimpfung handelt. In der Tabelle ist beispielhaft das Honorar in der KV Nordrhein angegeben.
GOÄ
Bei GOÄ-Abrechnung zunächst die Nrn. 1 und 7, für die Spirometrie die Nrn. 605 und 605a. Den CRP-Test rechnet der Hausarzt mit der Nr. 3524 ab, die AU-Bescheinigung mit der Nr. 70. Die Grippeimpfung beim zweiten Kontakt kann mit den Nrn. 1, 7 und 375 (neuer Behandlungsfall!) abgerechnet werden.