Berlin. Zu Beginn des Jahres wurden die EBM Leistungen Nr. 01681 und 01682 in den EBM aufgenommen. Hintergrund der beiden Ziffern ist der, dass Kassenärztliche Vereinigungen mit kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz abschließen sollen.
Die EBM Nr. 01681 umfasst die Erstellung und Übermittlung der Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt. Dazu steht ein Meldebogen zur Verfügung.
Beobachtungen an das Jugendamt melden
Zum obligaten Leistungsinhalt der Ziffer gehört, dass die Ärztin bzw. der Arzt ihre/seine Anhaltspunkte beschreibt und mitteilt, was beobachtet wurde. Hinzu kommen gegebenenfalls Angaben zu bereits erfolgten Maßnahmen, sowie der Einbezug weiterer Stellen – sofern welche beteiligt wurden.
Die Leistung kann einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden, sie ist mit 102 Punkten bewertet.
Die neue EBM Nr. 01682 beschreibt eine Fallbesprechung mit dem Jugendamt – ebenfalls im Rahmen oben erwähnter Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz. Je vollendete 10 Minuten kann die Ärztin bzw. der Arzt 128 Punkte abrechnen.
Persönlich, telefonisch oder per Video
Die Ziffer 01682 kann bis zu achtmal im Krankheitsfall berechnet werden. Die Fallbesprechungen mit dem Jugendsamt können persönlich, telefonisch oder per Video durchgeführt werden.
Erfolgt die Besprechung per Video, ist eine bundeseinheitliche Zusatzkennzeichnung hinzuzufügen. Das Jugendamt muss die Fallbesprechungen initiieren.
Für die 01681 wird keine Prüfzeit angerechnet. Bei der 01682 gehen jeweils zehn Minuten in das Tages- und Quartalsprofil. (at)
Den Beschluss des Bewertungsausschusses finden Sie unter: EBM 01681 und 01682