KrankenkassenSpahns erstes Gesetz erntet scharfe Kritik

Der erste Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) liegt vor. Die Beitragszahler sollen damit in Millionenhöhe entlastet werden. Doch an den dafür geplanten Schritten wurde schnell scharfe Kritik laut.

Berlin. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung per Gesetz in Milliardenhöhe entlasten. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, sollen die bisher allein von den Kassenmitgliedern zu zahlenden Zusatzbeiträge ab 1. Januar 2019 zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Dafür hat Spahn am 20. April den Referentenentwurf seines ersten Gesetzes, das sogenannte GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG), in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung eingebracht.

Bei den Kassen, aber auch bei der Opposition stieß der Gesetzentwurf auf scharfe Kritik. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Michael Theurer kritisierte die vorgesehene Belastung der Arbeitgeber. Dies zeige, „dass die Union nichts verstanden hat”, erklärte er am Samstag (21. April). „Wenn die Sonne scheint, muss man das Dach flicken. Wir müssen heute die Voraussetzungen für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft schaffen. Die Beitragserhöhung für Arbeitgeber ist da ein fatales Signal.”

Entlastung der Versicherten um 6,9 Milliarden Euro

Die Rückkehr zur Parität soll die Versicherten um 6,9 Milliarden Euro entlasten. Zudem will Spahn Krankenkassen mit hohen Finanzreserven zum Abbau dieses Geldpolsters verpflichten. „Hier ist noch einmal ein weiteres Entlastungsvolumen von etwa vier Milliarden Euro”, sagte Spahn.

Die Finanzreserven einer Kasse sollen das Volumen einer Monatsausgabe künftig nicht mehr überschreiten dürfen. Was darüber liegt, soll über einen Zeitraum von drei Jahren abgebaut werden müssen. Kassen, die ihre Reserven selbst durch einen kompletten Verzicht auf den Zusatzbeitrag nicht in dieser Zeit ausreichend abschmelzen können, sollen dafür zwei Jahre mehr Zeit bekommen. Danach sollen die Kassen den Rest an den Gesundheitsfonds abführen müssen.

Die AOK etwa warnte hier deutlich vor einem Eingriff in die Beitragsautonomie der Kassen. „Spahn greift hier ohne Sinn und Verstand in die Wirtschaftsplanung der Kassen ein”, erklärte am Samstag (21. April) auch die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink. Das führe zu einem „Beitrags-Jojo”, der für die Versicherten kaum etwas bringe. „Das Geld wird im kommenden Jahr dringend gebraucht, um die Kosten für die Verbesserungen bei der Pflege und auch bei der Versorgung im ländlichen Raum zu finanzieren.”

SPD will Gesetz nicht mittragen

Auch SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kündigte an, seine Partei werde Spahns Vorschlag aus diesem Grund in dieser Form nicht mittragen. Das Geld werde dringend für die Finanzierung der Pflege gebraucht. „Wenn wir jetzt die Rücklagen der Kassen abschmelzen, haben wir auf Dauer nicht genug Mittel, um gegen den Pflegenotstand anzugehen”, sagte Lauterbach.

Spahn hingegen betont die Entlastung der Versicherten durch sein erstes Gesetz. „Wir wollen, dass Krankenkassen Rücklagen haben für schlechtere Zeiten, für Unwägbarkeiten”, sagte Spahn. „Aber sie sollen nicht übermäßig Geld horten, denn es ist das Geld der Beitragszahler.” Laut Ministerium haben die Kassen mit Reserven über einer Monatsausgabe 35 Millionen Versicherte. Die Entlastung durch die paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrags bezifferte Spahn auf 15 Euro für jemanden, der ein Einkommen von 3000 Euro brutto hat.

Der Mindestbeitrag für Selbstständige soll ab 1. Januar zudem auf 171 Euro monatlich halbiert werden.

Quelle: dpa

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