Mainz. Die Muster-Fortbildungsordnung (MFBO) ist grundlegend überarbeitet worden. Die Ärztinnen und Ärzte stimmten beim 128. Deutschen Ärztetag für die neue MFBO.
Ziel sei es, die Gebote von Neutralität, Transparenz und Unabhängigkeit bei Fortbildungsveranstaltungen sicherzustellen. Dies sei mit der bisherigen Fassung der MFBO nicht mehr gewährleistet gewesen.
Evidenz durch unabhängige Institute belegen
Konkret heißt es jetzt in der MFBO: “Die Fortbildungsmaßnahme muss die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen wahren und diese darf nicht zugunsten wirtschaftlicher Interessen beeinflusst werden. Dies setzt insbesondere voraus, dass die Fortbildungsmaßnahme weder direkt noch indirekt darauf abzielt oder in Kauf nimmt, medizinische Entscheidungen der Teilnehmenden aufgrund wirtschaftlicher Interessen der Anbietenden, Mitwirkenden oder Dritter zu beeinflussen.”
Die überarbeitete MFBO stelle zudem das Erfordernis auf, dass in solchen Fortbildungen die vorhandene Evidenz, insbesondere die Nutzenbewertung, durch unabhängige Institute (z. B. das IQWiG) sowie durch Leitlinien (z. B. der AWMF) dargestellt werden muss, erklärt die Bundesärztekammer am Freitag (10.5.).
Umsetzung in den Landesärztekammern
Die Landesärztekammern müssen nun noch die neuen Regeln in ihre Fortbildungsordnungen übernehmen. red
Den neuen Regelungstext sowie die Begründung dazu finden Sie unter „Entwurf MFBO 2024“