kurz + knappLeichenschau: Vergütung unangemessen

Der derzeit in der GOÄ berechnete Gebührensatz für die Ausstellung eines Leichenschauscheines ist in den Augen der Bundesregierung nicht angemessen. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu den Kosten für die Ausstellung eines Totenscheins (bit.ly/2cUQNco).

Die derzeitige Vergütung für die Todesfeststellung wurde 1996 in der GOÄ festgelegt. Die Anforderungen an die Todesfeststellung haben sich seitdem differenziert. "Die in der seit 1996 unveränder-ten GOÄ enthaltenen Leistungen und Vergütungen bilden dies nicht ab. Im Rahmen der anstehenden Novellierung der GOÄ ist daher vorgesehen, diese Leistungen zu differenzieren und entsprechend dem jeweiligen Aufwand angemessen zu bewerten. Entsprechende Vorschläge werden von der Bundesärztekammer (BÄK) und dem PKV-Verband erarbeitet", schreibt die Bundesregierung.

Diese Vorschläge prüfe die Regierung, wenn sie den Verordnungsentwurf für eine GOÄ-Novellierung erstellt. Daher sei eine Bewertung konkreter Beträge für die Vergütung der Todesfeststellung in der GOÄ durch die Bundesregierung derzeit nicht sachgerecht. Der Vorschlag der Fraktion Die Linke, die Todesfeststellung als Kassenleistung in den Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, sei nicht vorgesehen. Ein neues Konzept zur GOÄ-Novelle soll spätestens nach der Bundestagswahl vorliegen, so die BÄK.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.