Berlin. Ein Gesetz, das zusätzliche Kompetenzen für Pflegekräfte vorsieht, soll nach den Plänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bis zum Sommer vorliegen.
“Ich gehe davon aus, dass wir in der ersten Hälfte des neuen Jahres einen Gesetzentwurf haben”, sagte Lauterbach am Dienstag (20.12).
Vorläufige Eckpunkte solch eines Gesetzes zur Reform der Pflegekompetenz hat Lauterbach zusammen mit Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt und der Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler vorgelegt.
Pflegekräfte sollen auch verordnen dürfen
Lauterbach betonte, dass sich Ärzte und Pflegekräfte gegenseitig in der Arbeit ergänzen müssten. Und das gehe nur, wenn beide Seiten davon überzeugt seien, dass das richtig sei und gut funktioniere.
Die vorläufigen Eckpunkte lauten:
- Pflegekräfte sollen gemäß ihren Qualifikationen auch in der Versorgung mehr Kompetenzen bekommen.
- In der häuslichen Krankenpflege sollen Pflegefachkräfte perspektivisch auch Leistungen verordnen können (z.B. Wundversorgung, Salben, Katheter).
- Auch bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit könnten die in der Versorgung tätigen Pflegefachkräfte einbezogen werden.
- Die Schaffung eines für Deutschland neue Berufsbildes, das sich in anderen Ländern schon durchgesetzt hat: die Advanced Practice Nurse. Wer die Ausübung von Heilkunde in einem Masterstudium gelernt hat, soll sie auch eigenverantwortlich ausüben können, so z.B. die Verordnung von häuslicher Krankenpflege, von Hilfsmitteln oder womöglich von bestimmten Arzneimitteln.
- Pflege braucht eine stärkere Stimme und mehr berufspolitische Kompetenzen.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband zeigt sich offen, aber skeptisch. “Es ist grundsätzlich richtig, die Pflege zu stärken und die Kompetenzen der Fachkräfte noch breiter einzusetzen. Entscheidend wird am Ende die konkrete Umsetzung sein“, sagte Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Co-Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes nach der Vorstellung im Bundesgesundheitsministerium am Dienstag.
Wer haftet, wer ist fürs Budget verantwortlich?
Es blieben eine Vielzahl zentraler Fragen unbeantwortet. Das betreffe beispielsweise Themen wie Budgetverantwortung, Haftung oder die Grenzen, innerhalb derer eine Übertragung von Versorgungsaufgaben stattfinden könne.
Damit die Versorgung einzelner Patientinnen und Patienten nicht noch unübersichtlicher wird, plädiert der Hausärztinnen und Hausärzteverband dafür, den Pflegekräften und anderen Gesundheitsfachkräften mehr Kompetenzen zu übertragen, die Verantwortung aber unter dem Dach der Hausarztpraxis zu bündeln.
Buhlinger-Göpfarth: “So wäre sichergestellt, dass die Versorgung nicht noch weiter zersplittert wird. Anderenfalls leistet man der Qualität der Versorgung einen Bärendienst.”