Berlin. Die Honorarverhandlungen für das Jahr 2022 wollen Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband am 15. September abschließen. Das teilte die KBV am Donnerstag (19. August) mit, nachdem es am Vortag noch keine Einigung im Bewertungsausschuss gegeben hatte.
Die Gespräche seien aber “sachlich und konstruktiv” verlaufen, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Beide Seiten hätten sich darauf verständigt, die Verhandlungen fortzusetzen und nicht sofort den Erweiterten Bewertungsausschuss mit seinem unabhängigen Schlichter einzuschalten.
Bereits seit Anfang August laufen die Verhandlungen. Die Krankenkassen hatten zuletzt wiederholt betont, dass die angespannte Finanzlage keine großen Honorarsprünge zulasse. Die Ärzteseite dagegen besteht auf einem finanziellen Ausgleich für die gestiegenen Praxiskosten – unter anderem durch die Digitalisierung. Auch zeige gerade die Corona-Pandemie die Bedeutung der ambulanten Versorgung.
Regionale Veränderungen zu Morbidität und Demografie beschlossen
Bei den Gesprächen geht es im Kern um die Anpassung des Orientierungswertes, der maßgeblich die Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen bestimmt. Dabei werden die Preisentwicklungen für Posten wie Mieten, Personal, Geräte oder Versicherungen berücksichtigt. KBV und GKV-Spitzenverband haben den gesetzlichen Auftrag, jährlich über die Anpassung des Orientierungswertes und die Morbiditätsentwicklung zu verhandeln.
Beschlossen wurden am Mittwoch laut KBV bereits die regionalen Veränderungsraten der Morbidität und Demografie. Sie bilden neben dem Orientierungswert die Grundlage für die regionalen Vergütungsverhandlungen, die im Herbst beginnen. Die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen verhandeln dann mit den Krankenkassen vor Ort, wie viel Geld diese im neuen Jahr für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten bereitstellen.