Abrechnung in der BerufsausübungsgemeinschaftStellvertreter in der BAG: So klappt die Abrechnung

Der Zusammenschluss von ärztlichen Kollegen in einer BAG oder in einem MVZ stellt eine beliebte Kooperationsform dar. Doch wie sieht eine korrekte Abrechnung der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV)bei einer Stellvertretung aus?

Blicken wir als Fallbeispiel in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), in der Arzt A. und Arzt B. tätig sind.

Arzt A. kann Leistungen, etwa eine Sonografie der Schilddrüse oder ein Hautkrebsscreening, bei seinem HZV-Patienten selbst aufgrund mangelnder Genehmigung nicht erbringen oder befindet sich im Urlaub. Um in solchen Fällen korrekt abzurechnen, ist es möglich, dass Arzt B., der über die entsprechende Qualifikation zur Leistungserbringung verfügt, diese Leistungen stellvertretend für Arzt A. erbringt.

Wichtig: Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Arzt B. ebenfalls an der HZV teilnimmt.

Folgende Punkte sind jedoch zu beachten:

      1. Arzt B., in dem Fall der Stellvertreterarzt, muss als tatsächlicher Leistungserbringer unbedingt seine LANR als Behandler auf dem HZV-Schein des Betreuarztes dokumentieren. Die Leistung wird im Rechenzentrum dem Betreuarzt (Arzt A.) zugeordnet und vergütet.
      2. Neben einer korrekten Dokumentation ist auch das Vermeiden von Doppelabrechnungen essenziell. Die Abrechnung von Leistungen für HZV-Patienten durch den Stellvertreter muss auch bei Nicht-HZV-Teilnahme dessen über die HZV erfolgen.
      3. Für die Abrechnung der qualifikationsgebundenen Leistungen muss die entsprechende Qualifikation im System der HÄVG Rechenzentrum GmbH für den Arzt hinterlegt sein. Die gemeldeten Qualifikationen können jederzeit im Arztportal unter www.arztportal.net bearbeitet werden. Ist man hier noch nicht registriert, findet man die Informationen auf dem Qualifikationsmerkmaldatenblatt, das jedes Quartal dem Abrechnungsnachweis beiliegt. Wichtig: Änderungen und Ergänzungen Ihrer Qualifikationen oder jener des Stellvertreters müssen stets mitgeteilt werden.

Blick in die Beispielpraxis

  • Arzt A. besitzt keine Qualifikation Sonografie Abdomen
  • Arzt B. besitzt diese Qualifikation und hat diese gemeldet
  • Arzt B. erbringt Leistungen bei einem HZV-Patienten von Arzt A.
  1. Leistungserfassung erfolgt unter Angabe der Behandler-LANR von Arzt B. in HZV-Modul von Arzt A. (Arzt B. kann, falls vorhanden, auch sein eigenes HZV-Modul nutzen).
  2. In der Abrechnung wird die von Arzt B. erbrachte Leistung Arzt A. zugerechnet. Die Leistung wird auf dem Abrechnungsnachweis von Arzt A. ausgewiesen und vergütet.
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