Berlin. Zur Verbändeanhörung zum sogenannten Digitale-Versorgungs-Gesetz (DGV), auch E-Health-Gesetz II genannt, hat der Deutsche Hausärzteverband Nachbesserungsbedarf angemeldet: Das geplante Gesetz dürfe einer strukturierten, hausarztbasierten Versorgung nicht zuwiderlaufen. So sollten Patienten Gesundheits-Apps, die laut dem Gesetz künftig Kassenleistung werden sollen („Der Hausarzt“ 10/19), etwa nicht ohne Einbindung ihres Hausarztes nutzen. Das hat Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, im Juni zur Verbändeanhörung zum entsprechenden Referentenentwurf betont.
Das Ende Mai vorgelegte E-Health-Gesetz II soll nach derzeitigem Plan zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Es sieht eine Reihe von „Turbo-Maßnahmen“ für die Digitalisierung vor: So will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Honorarkürzungen für Ärzte, die ihre Praxis nicht an die Telematikinfrastruktur anbinden, erhöhen, außerdem sollen Erleichterungen für Videosprechstunde und Honoraranreize für E-Arztbriefe kommen. Gesundheits-Apps sollen laut dem Gesetzentwurf Kassenleistung werden.
Apps dürften Patienten dabei keinesfalls vorschreiben, welchen Arzt sie wann besuchen sollen, so Weigeldt. „Das würde zu deutlich mehr Chaos in unserem jetzt schon komplexen Gesundheitssystem führen.“ Nicht zuletzt ginge dies zu Lasten der Patientensicherheit. Hier sieht der Deutsche Hausärzteverband noch deutlichen Nachbesserungsbedarf im Zuge des laufenden parlamentarischen Verfahrens.
Dabei erkennt auch der Hausärzteverband dringenden Handlungsbedarf in Sachen Digitalisierung. „Unser Gesundheitssystem muss bei der Digitalisierung dringend an Fahrt aufnehmen. Es ist längst an der Zeit, dass die Patientenversorgung von innovativen Digital-Lösungen profitiert“, betont Weigeldt. Daher begrüße man es ausdrücklich, dass der Bundesgesundheitsminister mit dem Digitale Versorgung-Gesetz dieses wichtige Thema nun endlich forciert. Aber: Um Versorgungsrealitäten dabei ausreichend zu berücksichtigen, sei es essenziell, Ärzte und ihre Fachverbände in den Prozess einzubinden.