Berlin. Zum Montag 19. Oktober geht für viele Hausärztinnen und Hausärzte ein Wunsch in Erfüllung: Wie bereits von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wieder erlaubt. Das teilte das Gremium am Donnerstag (15.10.) mit.
Der G-BA greift dabei auf die Regelung zurück, die sich schon in diesem Frühjahr bewährt hat: Eine Krankschreibung nach ausführlicher telefonischer Befragung dürfen Ärzte demnach bei Patienten mit leichten Atemwegsinfektionen zunächst für sieben Tage ausstellen. Die AU kann einmalig telefonisch für sieben Tage verlängert werden.
Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zufolge können Ärzte für den Versand der AU-Bescheinigung per Post die Pseudo-GOP 88122 EBM (90 Cent) abrechnen. War der betroffenen Patient in diesem Quartal noch nicht in der Praxis, so wird die Telefon-AU nach der 01435 EBM in Rechnung gestellt. Hat bereits ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt oder ein Video-Kontakt stattgefunden, so kann die Versicherten- oder Grundpauschale angesetzt werden.
Ausnahme zunächst bis Jahresende
Die Ausnahme der AU-Richtlinie gilt zunächst von 19. Oktober bis 31. Dezember. Der G-BA hat aber bereits angekündigt, über eine weitere Verlängerung, sofern es die Pandemieentwicklung erfordert, rechtzeitig vor dem Auslaufen zu entscheiden und zu informieren.
Geht es nach dem Deutschen Hausärzteverband, so sollte die Telefon-AU sogar grundsätzlich ermöglicht werden. Dies forderte der Verband zuletzt anlässlich des Deutschen Hausärztetags im September.
Der G-BA begründet den Beschluss damit, dass aktuell die Zahl der Atemwegsinfektionen – nicht nur von Corona – stark steigen und daher Wartezeiten in Praxiswartezimmern bestmöglich verhindert werden sollten. Gerade bei nur leichten Infekten sei die telefonische Krankschreibung daher eine gute Alternative zum Praxisbesuch.
Risikopatienten sollen keine Angst vor Arztbesuch haben
„Die Erfahrungen aus dem Frühjahr mit der Krankschreibung per Telefon haben gezeigt, wie umsichtig Versicherte damit umgehen“, sagt G-BA-Vorsitzender Prof. Josef Hecken. Von der räumlichen Trennung würden vor allem auch viele ältere und multimorbide Risikopatienten ohne Atemwegsprobleme profitieren und es werde für alle bundesweit Sicherheit vermittelt: „Ihnen wollen wir die Angst nehmen. Sie können notwendige Arztbesuche und Behandlungen trotz eines aktiven Pandemiegeschehens nutzen, ohne sich einer erhöhten Ansteckungsgefahr auszusetzen oder Krankheiten zu verschleppen.“