ArzneimittelpolitikArzneimittel: Seit 1. Februar neue Zuzahlungsregel

Mit dem neuen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz müssen Versicherte nur noch einmal fünf Euro zahlen, wenn sie aufgrund von Lieferengpässen in der Apotheke statt der verordneten N3-Packung drei N1-Packungen erhalten.

Aufgrund von Lieferengpässen erhalten Patienten in der Apotheke bisweilen mehrere kleine Packungen statt einer großen.

Aufgrund von Lieferengpässen kommt es immer wieder dazu, dass Patientinnen und Patienten in der Apotheke statt der verordneten N3-Packung drei N1-Packungen erhalten. Das wiederum hat zur Folge, dass für die drei kleinen Packungen statt fünf Euro 15 Euro Zuzahlung fällig werden.

Mit dem im vergangenen Sommer verabschiedeten Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz gehört dies der Vergangenheit an. Seit 1. Februar – die Neuregelung greift erst seit diesem Datum – müssen Versicherte nur noch einmal fünf Euro zahlen, auch wenn sie mehrere kleine Packungen in der Apotheke erhalten.

Das gilt auch, wenn eine Teilmenge aus einer größeren Packung entnommen wurde. Laut Paragraf 61 SGB V ist die Zuzahlung nur einmalig auf der Grundlage der Packungsgröße zu leisten, die der verordneten Menge entspricht.

red

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.