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ArzneimittelpolitikArzneimittel: Seit 1. Februar neue Zuzahlungsregel

Mit dem neuen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz müssen Versicherte nur noch einmal fünf Euro zahlen, wenn sie aufgrund von Lieferengpässen in der Apotheke statt der verordneten N3-Packung drei N1-Packungen erhalten.

Aufgrund von Lieferengpässen erhalten Patienten in der Apotheke bisweilen mehrere kleine Packungen statt einer großen.

Aufgrund von Lieferengpässen kommt es immer wieder dazu, dass Patientinnen und Patienten in der Apotheke statt der verordneten N3-Packung drei N1-Packungen erhalten. Das wiederum hat zur Folge, dass für die drei kleinen Packungen statt fünf Euro 15 Euro Zuzahlung fällig werden.

Mit dem im vergangenen Sommer verabschiedeten Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz gehört dies der Vergangenheit an. Seit 1. Februar – die Neuregelung greift erst seit diesem Datum – müssen Versicherte nur noch einmal fünf Euro zahlen, auch wenn sie mehrere kleine Packungen in der Apotheke erhalten.

Das gilt auch, wenn eine Teilmenge aus einer größeren Packung entnommen wurde. Laut Paragraf 61 SGB V ist die Zuzahlung nur einmalig auf der Grundlage der Packungsgröße zu leisten, die der verordneten Menge entspricht.

red

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