Editorial HA 18/22Arzneien sind keine Bonbons

Wenn prominente Politiker, wie etwa Christian Lindner (FDP), öffentlich für Paxlovid® werben, stelle ich mich schon auf viele Anrufe verunsicherter Patientinnen und Patienten ein, die mich um das “Wundermittel” bitten.

Einem Großteil antworte ich das gleiche, was ich auch Medien sage, die mich ungeduldig fragen, warum nicht mehr Paxlovid® abgegeben wird: Ein Arzneimittel ist nun mal kein Salbeibonbon – das Gießkannenprinzip im Sinne von “Viel hilft viel” ist hier fehl am Platz.

Übersichtliche und klare Checkliste zu Paxlovid®

Es müssen nicht möglichst viele Paxlovid® bekommen, sondern diejenigen, denen es wirklich nutzt. Zudem ist die Verordnung nicht trivial, besonders weil diejenigen, die davon am meisten profitieren, häufig mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen.

Um Ihre Arbeit zu erleichtern, haben wir mit unserem Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IHF) und “Der Hausarzt” eine Checkliste zu Paxlovid® erstellt. Sie ist aus hausärztlicher Sicht erarbeitet und damit genau so, wie wir es für unsere tägliche Arbeit brauchen: übersichtlich und klar.

Ausweitung des Dispensierrechts!

Vereinfachung, das ist natürlich das Wesentliche bei einem Medikament wie Paxlovid®, das schnell anzuwenden ist. Deswegen war das hausärztliche Dispensierrecht, für das wir uns gegenüber der Politik sehr deutlich eingesetzt haben, auch ein so großer Erfolg – für uns Hausärztinnen und Hausärzte wie auch unsere Patientinnen und Patienten.

Als Nächstes sollte dies auf andere Bereiche, in denen es einen echten Bedarf gibt, ausgeweitet werden. Stichwort: Notdienst.

Warum Patientinnen und Patienten, die wir beispielsweise am Samstagabend versorgen, sich trotz Krankheit auf die Suche nach einer geöffneten Apotheke begeben sollen, um an ihre dringend benötigten Medikamente zu kommen, kann man doch keinem erklären.

Mit kollegialen Grüßen

Dr. Markus Beier

Bundesvorsitzender Deutscher Hausärzteverband e. V.

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