Berlin. Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sieht vor, dass die Beendigung der Schwangerschaft auf Verlangen für die Frau bis zum Ende der zwölften Woche nach der Empfängnis grundsätzlich rechtmäßig ist.
Der aktuell bestehende Straftatbestand “Schwangerschaftsabbruch” soll aufgehoben werden, heißt es im Gesetzesentwurf.
Eine Pflicht, sich beraten zu lassen, bleibt bestehen. Allerdings soll die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch entfallen. Wie bisher soll der Schwangerschaftsabbruch nach Ende der zwölften Schwangerschaftswoche im Rahmen einer medizinischen Indikation weiterhin erlaubt sein.
Gesetz schnell verabschieden
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begrüßt den Gesetzesvorstoß zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und mahnt die Abgeordneten an, für eine sinnvolle Liberalisierung einzustehen.
“Als zentrale Anlaufstelle unserer Patientinnen kennen wir das Leid, das mit der Odyssee, die auf eine ungewollte Schwangerschaft folgt, häufig einhergeht. Die Frauen dürfen in dieser schwierigen Situation nicht allein gelassen und diskriminiert werden. Mit der Kriminalisierung und Stigmatisierung der Betroffenen muss endlich Schluss sein. Daher mahnen wir die Bundestagsabgeordneten an, Verantwortung zu übernehmen und das Gesetz noch in dieser Legislatur zu verabschieden,” so Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes.
Die Hürden müssen weg
“Vornehmliches politisches Ziel muss sein, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung brauchen, diesen auch erhalten. Bei einer ungewollten Schwangerschaft ist das aktuell nicht der Fall. Im Gegenteil. Die aktuelle Gesetzeslage legt, auch durch die Kriminalisierung, den Frauen wie auch ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten enorme Hürden in den Weg. Das kann nicht der Anspruch eines modernen und liberalen Gesundheitssystems sein,” betont auch Dr. Nadja Jesswein, Sprecherin des Forums Hausärztinnen im Hausärztinnen- und Hausärzteverband. red
Den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs finden sie unter: Gesetzentwurf