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PräventionMehr Bewegung und Teilhabe durch Rehabilitationssport

Ausdauer, Kraft und Koordination steigern, das Selbstbewusstsein stärken und Hilfe zur Selbsthilfe bieten: Das alles bezweckt der Rehabilitationssport. Was gilt es bei der Verordnung zu beachten?

Bei vielen chronischen Erkrankungen kann Rehabilitationssport eine Verbesserung der Lebenssituation bewirken.

Bewegung ist unerlässlich für einen gesunden Lebensstil. In den aktuellen Aktivitätsempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation sind Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung nicht ausgenommen, mindestens 150 bis 300 Minuten wöchentlich körperlich aktiv zu sein [1].

Mehr noch, durch Behinderungen oder chronische Erkrankungen ist das Aktivitätslevel oft reduziert. So geben im aktuellen Teilhabebericht der Bundesregierung 55 Prozent der Menschen mit Behinderungen an, keinen Sport zu treiben. Im Vergleich dazu geben dies nur 33 Prozent der Menschen ohne Behinderung an [2].

Durch die allgemein steigende Lebenserwartung und die soziodemografischen Entwicklungen gewinnt das Thema Multimorbidität in der Gesellschaft und somit auch innerhalb der Rehabilitation immer mehr an Bedeutung [3, 4]. Sport und Bewegung erhalten auch bei mehrfacherkrankten Personen einen hohen Stellenwert, um Morbidität und Mortalität zu senken und die Lebensqualität zu verbessern.

Für die Umsetzung der Bewegungsmaßnahmen für die spezifischen Zielgruppen eignen sich bestehende Infrastrukturen der gesundheitlichen Versorgung besonders gut, wie zum Beispiel der ärztlich verordnete Rehabilitationssport. Ein entscheidender Bestandteil des Rehabilitationssports ist, dass er in Gruppen stattfindet. Dies stärkt die Hilfe zur Selbsthilfe und fördert die Motivation der Rehabilitationssportler zum lebensbegleitenden Sporttreiben.

Rehabilitationssport ist gemäß § 64 des Sozialgesetzbuchs IX eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation und für Menschen mit (drohenden) Behinderungen sowie chronischen Erkrankungen vorgesehen. Ein essenzieller Aspekt für die zielführende Umsetzung des Rehabilitationssports ist die Verordnung durch die behandelnden Hausärztinnen und Hausärzte anhand des Verordnungsblatts Muster 56 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Richtig verordnen

Der Sportverein und die speziell ausgebildeten Übungsleiter müssen anhand der Verordnung sowie der dort zu findenden Diagnose (Kodierung gemäß ICD-10-Code) die notwendigen Schwerpunkte und Handlungsfelder des Rehabilitationssportangebots erkennen können. Das ist notwendig, um die richtige Rehabilitationssportgruppe für die Teilnehmer festzulegen und geeignete Übungen anzubieten.

Mit der Verordnung werden Art und Intensität des Bewegungsangebots (etwa Gymnastik, Kraft-Ausdauer, Bewegungsspiele) vorgegeben. Im Regelfall werden 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten verordnet und von den Krankenkassen genehmigt.

Die Verordnung anhand Muster 56 der KBV belastet nicht das Heilmittelbudget. Ein Muster des ausgefüllten Antrags auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport (Muster 56) ist in Abbildung 1 unten dargestellt.

Im Kasten unten finden Sie Punkte, die bei der Ausstellung der Verordnung besonders zu beachten sind.

Der Umfang von Rehabilitationssport ist in der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation mit den Rehabilitationsträgern festgelegt (erhältlich unter www.hausarzt.link/4FSgW). Hier kommt es auf den individuellen medizinischen Bedarf der Patienten an (Richtwerte s. Kasten unten).

Folgeverordnungen sind möglich, wenn die Leistung notwendig, geeignet und wirtschaftlich ist. Grundsätzlich ist die Indikation so lange gegeben, wie eine fachkundige Übungsleitung unerlässlich ist, um das Rehabilitationsziel zu erreichen. Folgeverordnungen sind in der hierfür vorgesehenen Zeile zu begründen. Eine neue Diagnose kann Grund für eine Neuverordnung sein.

Indikationen sind vielfältig

Der Mehrwert von Rehabilitationssport im Bereich der orthopädischen Erkrankungen ist meist bekannt. Es gibt jedoch weitaus mehr chronische Erkrankungen und Behinderungen, für die spezifischer Rehabilitationssport eine Verbesserung der Lebenssituation bewirken und die Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitsleben fördern kann.

Die Indikationsbereiche umfassen neben Herzerkrankungen auch psychische, neurologische und onkologische Erkrankungen, intellektuelle Beeinträchtigungen und Erkrankungen aus dem Bereich der Inneren Medizin sowie Long-Covid. Genauso vielfältig wie die Indikationen, bei denen Rehabilitationssport verordnet werden kann, sind auch die Altersstrukturen (von Kinder-Rehasportgruppen bis zu Hochaltrigen).

Interessenkonflikte: Dr. Vera Jaron ist Vizepräsidentin für Bildung und Lehre im Deutschen Behindertensportverband (DBS) sowie Mitglied der Kommission Medizin im DBS (beides ehrenamtliche Tätigkeiten). Sie erklärt, dass darüber hinaus keine Interessenkonflikte bestehen. Katrin Kunert ist Vizepräsidentin für Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport im DBS. Sie erklärt, dass darüber hinaus keine Interessenkonflikte bestehen.

Quellen:

1. World Health Organisation. Global action plan on physical activity 2018-2030: more active people for a healthier world. www.hausarzt.link/K5c1Z, zuletzt abgerufen am 18.06.2024

2. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen. www.hausarzt.link/ZbEMW, zuletzt abgerufen 18.06.2024

3. Destatis, Statistischen Bundesamt. Sterbefälle und Lebenserwartungen. www.hausarzt.link/694JG, zuletzt abgerufen 18.06.2024

4. Lühmann D, Muche-Borowski C. DEGAM-Leitlinie Multimorbidität. www.hausarzt.link/9vWGs, zuletzt abgerufen 18.06.2024

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