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LeserbriefCovid-19: Der Fall einer MFA

Eine bis dahin symptomfreie MFA befand sich vom 11. bis 14. März 2020 zusammen mit ihrem Ehemann im Skiurlaub im Pitztal (Tirol). Am 12. März bemerkte sie ein leichtes “Halskratzen” und leichten Reizhusten. Bei der Rückkehr am 14. März klagte sie über weitere Symptome, vor allem einen Schüttelfrost (leider keine Fiebermessung. Mehrfache Messungen in den nächsten Tagen ergaben als Höchstwert am 17. März abends 37,1° C bei insgesamt 20 Körpertemperaturmessungen bis zum 1. April!). Am 15. März erfolgte über den Dienst der KV Bayerns um 23 Uhr ein Rachenabstrich, der sich als positiv gegenüber Covid-19 erwies. Abstriche bei ihrem Ehemann waren negativ.

Es folgte die 14-tägige Quarantäne. Nach telefonischer Freigabe durch das örtliche Gesundheitsamt und ärztlicher Bescheinigung (ohne weitere Untersuchung oder Kontrollabstrich) durch den Hausarzt bei Symptomfreiheit erfolgte am 1. April die Entisolierung, Arbeitsaufnahme wegen Kurzarbeit in der Praxis erst am 9. April.

Am 12. Mai bat sie, bei nur noch geringen Atembeschwerden, bei ihrem Betriebsarzt um die Bestimmung der Antikörper (Covid-19 IgG). Dieser Test (CMIA / Abbott) war bei einem Index bis 1,3 mit dem Wert 0,4 deutlich negativ. Nach Rücksprache mit dem Labor erfolgte am 4. Juni, also rund zwölf Wochen nach Krankheitsbeginn, eine erneute Testung (gleicher Tester, gleiche Umstände, gleiches Labor, anderes Testsystem). Diese Testung (CLIA / DiaSorin) ergab jetzt einen positiven serologischen Hinweis auf eine zurückliegende Infektion mit SARS-CoV-2 (22,2 AU/ml [bis 11,9]).

Warum sehe ich mich genötigt, über diesen Fall zu berichten, wo die Literatur bezüglich Covid-19 unermesslich erscheint?

  1. Als Inkubationzeit für Covid-19 werden fünf Tage angenommen. Die MFA verspürte am zweiten Urlaustag im Pitztal Symptome. Hat sie den Virus aus Deutschland mit in den Urlaub genommen? Im privaten Umfeld der MFA wurde kein Covid-19 Fall bekannt. (…)
  2. Nach allgemeiner Übereinkunft sollte sich zwei bis drei Wochen nach Krankheitsbeginn ein positiver IgG-Wert feststellen lassen. Hier war erst der zweite Test nach ca. zwölf Wochen positiv. Ist deshalb die bisherige Annahme falsch, bis wann der IgG-Wert positiv sein sollte, oder ist ein Test zu fordern, der alle möglichen Virusteile (Nukleus, Spikes usw.) dedektieren kann?
  3. Warum wird als Bestätigung, dass der Patient nun frei von Covid-19 ist, nicht ein weiterer Test erforderlich als Basis der Freigabe aus der Quarantäne und Wiederaufnahme beruflicher Tätigkeiten? Aus eigener Erfahrung waren symptomfreie, positiv getestete Mitarbeiter eines anderen Betriebs auch nach mehr als drei Wochen wiederum positiv getestet und weiter symptomfrei. Kann deshalb guten Gewissens ein ärztliches Attest ohne weitere Untersuchung, nur auf Basis einer telefonischen Abfrage, ausgestellt werden, dass der Proband “gesund” ist?

Dieser Bericht soll die Kollegen sensibilisieren, beim Vorgehen in dieser Pandemie äußerst sorgfältig, vorsichtig und gewissenhaft vorzugehen.

Thomas Weisbarth, Facharzt f. Allgemeinmedizin, Straubing

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