InfektiologiePolioviren im Abwasser mehrerer deutscher Städte nachgewiesen

Polio gilt als nahezu ausgerottet. Doch zuletzt gab es Erregernachweise auch in reicheren Ländern mit hoher Impfquote. Nun wurden Schluckimpfstoff-abgeleitete Polioviren auch im Abwasser deutscher Städte gefunden.

Schluckimpfstoff-abgeleitete Polioviren wurden in allen sieben regelmäßig untersuchten deutschen Städten nachgewiesen.

Berlin. Nach dem Fund von Polioviren in München, Bonn, Köln und Hamburg sind die Erreger auch in Proben aus weiteren deutschen Städten nachgewiesen worden: Positive Tests gab es aus Klärwerken in Dresden, Düsseldorf und Mainz, wie das Robert Koch-Institut (RKI) mitteilte. Damit wurde der Erreger in allen insgesamt sieben regelmäßig untersuchten deutschen Städten nachgewiesen. Die Testungen werden seit 2021 durchgeführt.

Bei den Erregern, die Mitte bis Ende November entdeckt wurden, handelt es sich demnach nicht um den Wildtyp des Poliovirus, sondern um Viren, die auf die Schluckimpfung gegen Kinderlähmung mit lebend-attenuierten Polio-Erregern zurückgehen.

Erhält jemand die Schluckimpfung, können bekanntlich in sehr seltenen Fällen sowohl der Impfling selbst als auch Kontaktpersonen an Impf-Polio erkranken. Die abgeschwächten Impfviren können von Geimpften bis zu sechs Wochen lang ausgeschieden und weiterverbreitet werden.

In Deutschland wird ausschließlich ein inaktivierter Polioimpfstoff (IPV) verimpft. Die Erreger wurden daher wahrscheinlich von Menschen eingeschleppt, die zuvor die vor allem in Afrika und Asien noch weit verbreitete Schluckimpfung erhalten haben.

Das RKI weist darauf hin, dass hierzulande bei anhaltender Zirkulation des Erregers einzelne Erkrankungen unter nicht ausreichend geschützten Menschen möglich sind. Die Wahrscheinlichkeit sei aber aufgrund der allgemein hohen Impfquoten von bundesweit 90 Prozent und guten Hygienebedingungen in Deutschland gering.

Eine mögliche lokale Zirkulation müsse in jedem Fall rasch gestoppt werden. Das RKI teilte mit, die Landesbehörden aller Bundesländer über die weiteren Nachweise informiert zu haben.

Das Institut rät, bestehende Impflücken zu schließen. Medizinisches Personal und Mitarbeitende im öffentlichen Gesundheitsdienst sollten jetzt eine erhöhte Wachsamkeit bei Poliomyelitis-typischen Symptomen haben.

Schluckimpfstoff-abgeleitete Polioviren waren in den vergangenen Jahren auch in anderen hochentwickelten Regionen wie dem US-Bundesstaat New York, London und Jerusalem nachgewiesen worden. Auch Erkrankungen wurden gemeldet.

Da eine Infektion nach RKI-Angaben nur in etwa einem von 200 Fällen zu den für Polio typischen irreversiblen Lähmungen führt – und das zudem nur bei Ungeimpften -, kann ein solcher Fall hunderte Infizierte ohne Symptome in der Region bedeuten.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.