Corona-ImpfstoffeXBB.1.5-Impfstoff von Novavax kann jetzt bestellt werden

Die proteinbasierte Vakzine Nuvaxovid® XBB.1.5 des Herstellers Novavax kann von Hausarztpraxen ab sofort bestellt werden. Der Impfstoff steht als Fertiglösung in Vials zu jeweils fünf Dosen zur Verfügung.

Nuvaxovid® XBB.1.5 ist für Personen ab zwölf Jahren zur Grundimmunisierung und für Auffrischimpfungen zugelassen.

Berlin. Arztpraxen können ab sofort den an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten proteinbasierten Covid-19-Impfstoff des Herstellers Novavax bestellen. Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit. Die neue Vakzine werde erstmals am 11. Dezember an die Praxen ausgeliefert.

Nuvaxovid® XBB.1.5 ist für Personen ab zwölf Jahren zugelassen und kann zur Grundimmunisierung und für Auffrischimpfungen eingesetzt werden. Er ist der erste angepasste Impfstoff auf Proteinbasis und seit 1. November in der Europäischen Union zugelassen. Nuvaxovid XBB.1.5 steht als Fertiglösung bereit. Somit ist keine Verdünnung mit NaCI erforderlich. In einem Vial sind fünf Dosen zu je 0,5 ml enthalten.

Eine gleichzeitige Gabe mit einem Influenza-Totimpfstoff ist möglich. Zur Verabreichung von anderen Tot- und Lebendimpfstoffen wird von der STIKO ein Abstand von 14 Tagen vor und nach Nuvaxovid-Applikation empfohlen.

Hinweise zur Impfstoffbestellung

Der neue Impfstoff kann nach Informationen des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika am Paul-Ehrlich-Institut (ZEPAI) erstmals für die Woche ab 11. Dezember angefordert werden (Bestellung bis 5. Dezember, 12 Uhr).

Praxen geben für die Bestellung auf dem Rezept die Anzahl der Dosen und den Impfstoffnamen „Nuvaxovid XBB.1.5“ an. Zudem fügen sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 ein. Dabei wird nicht unterschieden, ob der Impfstoff bei gesetzlich oder privat versicherten Personen eingesetzt wird. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund.

Das Impfzubehör (Spritzen, Kanülen) bestellen Praxen wie bei anderen Impfstoffen auch über ihre Apotheke.

Abrechnung und Dokumentation

Impfungen mit den Impfstoff Nuvaxovid® XBB.1.5 werden mit der Pseudoziffer 88344 und den entsprechenden Suffixen abgerechnet, heißt es bei der KBV: erste Impfung 88344A, zweite Impfung 88344B und dritte sowie weitere Impfung 88344R. Im Praxisverwaltungssystem (PVS) steht zunächst noch als Text „Impfstoff Nr. 14“; voraussichtlich zum Quartalswechsel steht ein PVS-Update zur Verfügung, das den angepassten Text enthält. Das Impf-DokuPortal für die Meldung der Impfungen ist laut KBV bereits entsprechend ergänzt.

red

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