UmsetzungAktuelles zur Impfpflicht

Auch Minderjährige müssen den Impfschutz nachweisen, wenn sie zwecks Schülerpraktikum Praxisluft schnuppern wollen.

Dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) es im Eilverfahren abgelehnt hat, die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal vorläufig auszusetzen, freut Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD).

Zur Kritik einiger Länder, dass die Umsetzung der Impfpflicht aus verschiedenen Gründen nicht möglich sei, verweist Lauterbach auf ein 23-seitiges Papier, das “konstruktiv” mit den Ländern erarbeitet worden sei.

Impfpflicht gilt auch für minderjährige Praktikanten

Hierin wird zum Beispiel noch einmal klargestellt, dass auch ehrenamtlich Tätige, Hausmeister, Reinigungskräfte von der Impfpflicht erfasst sind. Die Art der Beschäftigung (Arbeitsvertrag, Leiharbeitsverhältnis, Praktikum, Beamtenverhältnis) sei ohne Bedeutung, heißt es im Papier.

Apropos Praktikanten – auch minderjährige Personen müssen den Impfschutz nachweisen, wenn sie etwa zwecks Schülerpraktikum Praxisluft schnuppern wollen.

Derweil haben die Gesundheitsminister der Länder Mitte Februar mitgeteilt, dass die Umsetzung der Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal in einem gestuften Verfahren erfolgen soll.

red

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