Künftig können sich Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor einer Amputation an den unteren Extremitäten eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. Zweitmeiner, darunter auch Hausärzte, sollen dabei die medizinische Notwendigkeit des geplanten Eingriffs prüfen und zu konservativen und weniger invasiven Behandlungsmöglichkeiten beraten.
Die Genehmigung zur Abrechnung der Zweitmeinung können Fachärzte folgender Fachrichtungen bei ihrer KV beantragen: Allgemeinmedizin sowie Innere Medizin jeweils mit Zusatzbezeichnung Diabetologie, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, Gefäßchirurgie.
Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG) bezeichnete dies als wichtigen Meilenstein für alle Diabetiker. Das diabetische Fußsyndrom führe hierzulande mit Abstand am häufigsten zu Amputationen, Deutschland liege bei deren Zahl europaweit im oberen Bereich.