Um die Verordnung von Pulverinhalatoren zu fördern und den CO2-Fußabdruck im Gesundheitswesen zu reduzieren, hat die DEGAM die S1-Leitlinie “Klimabewusste Verordnung von inhalativen Arzneimitteln” (AWMF-Register-Nr. 053-059) veröffentlicht.
Laut DEGAM verursachen inhalative Arzneimittel in der hausärztlichen Versorgung die höchsten Emissionen. Im Gegensatz zu den Dosieraerosolen schädigen Pulverinhalatoren das Klima jedoch deutlich weniger: Hier erfolgen die Freisetzung und Verteilung des Wirkstoffs durch das Einatmen, sodass ein ausreichend kräftiger Atemzug nötig ist, um eine wirksame Therapie zu gewährleisten.
Hingegen nutzen Dosieraerosole klimaschädliche Treibmittel, um den Wirkstoff in tiefe Lungenabschnitte zu transportieren.
Generell gilt laut Leitlinie, dass Pulverinhalatoren wegen des notwendigen forcierten Inspirationsmanövers für Kinder unter fünf Jahren, für geriatrische Patienten sowie für Patienten mit akuter Exazerbation im Allgemeinen nicht empfohlen werden.
Für die Behandlung des akuten Asthmaanfalls oder der Exazerbation einer COPD seien Dosieraerosole vermutlich besser geeignet und sollten entsprechend genutzt werden. Davon abgesehen sei eine Umstellung auf klimafreundlichere Pulverinhalatoren für viele Betroffene aber gut möglich.
Die neue Leitlinie gibt konkrete Hilfestellungen für die Praxis: Unter anderem enthält sie einen Algorithmus zur klimabewussten Verordnung von Inhalativa. Zudem weist sie darauf hin, dass auch zwischen den Dosieraerosolen noch relevante Unterschiede in ihrem Schädigungspotenzial bestehen.