Ärztinnen und Ärzte sollten bei der Verschreibung von Rezepturen am besten ein Formular je Rezeptur nutzen. Das rät das DeutscheArztPortal, um Rückfragen der Apotheker in den Praxen zu vermeiden. Hintergrund ist, dass eine neue Vereinbarung zwischen Krankenkassen und Apothekerverband greift.
Demnach müssen Apotheken seit 1. Juli einen 40-stelligen Hash-Code auf das Rezept drucken, wodurch die Kassen das Rezept und die Abrechnungsdaten besser zuordnen können.
Bislang war der Code nur bei Cannabis, parenteralen Zubereitungen und Anwendungen zur Substitution Pflicht. Nun gilt dies für alle Rezepturen.