Ständige ImpfkommissionSTIKO: Booster mit angepasster mRNA-Vakzine ab 5 Jahren

In ihrer 24. Covid-19-Impfempfehlung rät die STIKO, jetzt auch bei Kindern ab fünf Jahren als Booster präferenziell einen Omikron-adaptierten mRNA-Impfstoff. Und: Ab 18 Jahren kann auch die Novavax-Vakzine zur Auffrischung eingesetzt werden - allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Ständige Impfkommission hat ihre Covid-19-Impfempfehlungen erneut aktualisiert.

Berlin. Bisher hat die Ständige Impfkommission (STIKO) die Auffrischimpfung ab 12 Jahren präferenziell mit einem an Omikron angepassten Impfstoff empfohlen (“Der Hausarzt” berichtete). Nun rät sie, auch bei Kindern zwischen 5 und 11 Jahren bei entsprechender Indikation die neuen mRNA-Impfstoffe zu verwenden.

Zuvor war die Zulassung der BA.4/5-Vakzine von Biontech/Pfizer auf die Altersklasse 5 bis 11 Jahre erweitert worden. Der CHMP-Ausschuss der europäischen Arzneimittelbehörde EMA hat zudem gerade empfohlen, auch die Zulassung der BA.1-Vakzine von Moderna auf die Altersklasse 6 bis 11 Jahre zu erweitern, dies ist in der aktualisierten Impfempfehlung aber noch nicht berücksichtigt.

Des Weiteren rät die STIKO jetzt bei Personen ab 18 Jahren und mit Kontraindikationen gegen die mRNA-Vakzinen alternativ zur Auffrischimpfung mit dem monovalenten Impfstoff des Herstellers Novavax. Hierbei sollte ein Abstand von mindestens 6 Monaten zum vorangegangenen immunologischen Ereignis (Infektion oder Impfung) eingehalten werden, die Dosis beträgt 5 µg.

Die Auffrischimpfung mit dem Novavax-Impfstoff sei zudem auch bei individuellem Wunsch nach entsprechender Beratung möglich, so die STIKO. Für 12- bis 17-Jährige ist die Vakzine zur Auffrischimpfung derzeit nicht zugelassen, könne aber auch in dieser Altersgruppe in Einzelfällen eingesetzt werden (off-label-use!).

Eine Anwendung des Impfstoffs während der Schwangerschaft und Stillzeit wird von der STIKO weiterhin nicht empfohlen.

Quelle: Epid Bull 50/22

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.