Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Ständige ImpfkommissionNeue Covid-19-Impfempfehlungen: Konkreter Turnus für Auffrischungen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Corona-Impfempfehlungen aktualisiert. Für Auffrischungsimpfungen wird jetzt ein konkreter Zeitpunkt empfohlen. Plus: Aktualisierte Corona-Impf- und Abrechnungsübersicht.

Für Menschen über 60 Jahre empfiehlt die STIKO eine jährliche Corona-Impfung mit einer varianten-adaptierten Vakzine.

Berlin. “Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland ist inzwischen mehrfach gegen Covid-19 geimpft und hat zum überwiegenden Teil auch eine oder mehrere Infektionen mit Sars-CoV-2 durchgemacht”, resümiert die STIKO in ihren neuen Corona-Impfempfehlungen. Die dadurch erworbene hybride Immunität biete im Allgemeinen einen guten Schutz vor schweren Verläufen.

Die Impfkommission hat daher ihre Impfempfehlungen erneut angepasst.

  • Eine Basisimmunität aus drei Antigenkontakten wird weiterhin empfohlen für Menschen über 18 Jahre, Pflegeheimbewohner, Kinder ab sechs Monaten mit Risiko für einen schweren Verlauf, Menschen mit arbeitsbedingt erhöhtem Infektionsrisiko, enge Kontaktpersonen von Menschen mit Immunschwäche sowie Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere.
  • Zu regelmäßigen Auffrischungsimpfungen rät die STIKO weiterhin nur bei Menschen über 60 Jahre, Pflegeheimbewohnern, Kindern ab sechs Monaten mit Risiko für einen schweren Verlauf, Personen mit arbeitsbedingt erhöhtem Infektionsrisiko sowie engen Kontaktpersonen von Menschen mit Immunschwäche.

Konkretisiert hat die STIKO zudem folgende Empfehlungen:

  • Basisimmunität: Von den empfohlenen drei Antigenkontakten (Infektion oder Impfung) ist nun zur Vervollständigung der Basisimmunität nur noch ein Antigenkontakt als Impfung notwendig (zuvor: zwei). Wenn bisher weder Infektionen noch Impfungen stattgefunden haben, empfiehlt die STIKO eine 3-malige Impfung. Bei Nachholimpfungen zur Vervollständigung der Basisimmunität rät die STIKO zu einem verlängerten Impfabstand von 4 bis vorzugsweise 12 Wochen zwischen der 1. und 2. Impfstoffdosis und ≥6 Monate zwischen der 2. und 3. Impfstoffdosis. Es sei nicht notwendig, eine möglicherweise stattgehabte Infektion serologisch abzuklären.
  • Turnus der Auffrischimpfung: Statt dem vormals empfohlenen Abstand von ≥ 12 Monaten zum letzten Antigenkontakt wird für die oben genannten Risikogruppen bis auf weiteres eine jährliche Impfung im Herbst empfohlen.
  • Impfstoffe: Zur Impfung sollen mRNA- oder proteinbasierte Vakzinen mit der jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung verwendet werden.
  • Impfung bei Kindern mit Grundkrankheiten: Im Alter unter 12 Jahren können nunmehr beide mRNA-Impfstoffe (Biontech/Pfizer und Moderna) entsprechend den Fachinformationen eingesetzt werden. Die STIKO schreibt dazu: “Auf Basis der bisher verfügbaren Daten besteht bei den <12-jährigen Kindern weder nach Impfung mit Comirnaty® noch nach Impfung mit Spikevax® ein erhöhtes Risiko für das Auftreten einer Myo- oder Perikarditis.”

red

Quelle: Epid Bull 2/24

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.