Nach einer erneuten Anpassung der Corona-Testverordnung übernimmt der Bund seit Mitte Januar nicht mehr die Kosten für Bürgertests zur “Freitestung” nach einer Corona-Infektion.
Ab 1. März gilt das auch für PoC-Antigentests, die bei Personal in Gesundheitseinrichtungen stattfinden. Dann stellt der Bund die Finanzierung sämtlicher Tests nach Testverordnung ein, die präventiven Team-Testungen können somit nicht mehr über die KVen abgerechnet werden.
Wichtig: Der Nachweis von Sars-CoV-2 bei Erkrankung ist nicht von den Regelungen zur Testverordnung umfasst, macht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufmerksam. Deshalb gilt: Sofern bei klinischer Symptomatik eine Untersuchung auf Sars-CoV-2 nötig ist, kann dies bei der Behandlung weiterhin veranlasst werden, erklärt die KBV.