SachsenHausarztvertrag mit AOK geschiedst

Jahrespauschale von 120 Euro, zwei Chronikerpauschalen und einige Zuschläge und Einzelleistungsvergütungen: Das bietet der neue Hausarztvertrag für Ärzte und Patienten in Sachsen, den der Sächsische Hausärzteverband mit der AOK Plus ausgehandelt hat.

Der Sächsische Hausärzteverband und die AOK Plus, die größte Krankenkasse in Sachsen, haben einen neuen Vollversorgungsvertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) geschlossen. Der neue Vertrag wurde durch einen Schiedsspruch festgesetzt. Die Vorsitzende des Sächsischen Hausärzteverbandes, Ingrid Dänschel, sagte: „Dieser Vertrag ist die lang erwartete Weiterentwicklung des gültigen add-on-Vertrages in Sachsen. Es ist mit diesem HZV-Vertrag gelungen, die Versorgungsstruktur so zu gestalten, dass sie sich gerade für die ältere Bevölkerung grundlegend verbessern wird.“

Vertragsdetails

Der neue Vertrag sieht eine Jahrespauschale in Höhe von 120 Euro vor, die für jeden eingeschriebenen Patienten gezahlt wird, unabhängig davon, ob ein Arzt-Patienten-Kontakt in dem Quartal stattgefunden hat. „Mit dieser einmaligen Vergütungssystematik machen wir Schluss mit dem Zwang zum Quartalsdenken. Die Vergütung der Hausärztinnen und Hausärzte ist nicht mehr davon abhängig, dass die Patienten einmal im Quartal in die Hausarztpraxis kommen, sondern er erhält seine Vergütung für die umfassende und langfristige Versorgung seiner Patienten. Dieser neue Versorgungsansatz ist ein Riesenfortschritt für die Hausärztinnen und Hausärzte, aber insbesondere auch für die Patienten. Das ist eine kleine Revolution.“

Neben einer Jahrespauschale sieht der Vertrag zwei Chronikerpauschalen vor, die nach der Morbidität gestaffelt sind. Darüber hinaus fördert der Vertrag die hausärztliche Betreuung von Krebspatienten. Weitere Schwerpunkte sind die hausärztliche palliative Versorgung sowie die Koordination mit der Speziellen Ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Auch Hausbesuche werden als Einzelleistung geführt.

Hohe Morbidität berücksichtigt

„Mit dieser innovativen Vertragsstruktur, insbesondere auch mit der Jahrespauschale in Höhe von 120 Euro, haben wir ein Modell geschaffen, das die sehr hohe Morbidität in Sachsen berücksichtigt. Trotz der Tatsache, dass der Vertrag durch einen Schiedsspruch festgesetzt wurde, muss man festhalten, dass die Gesprächs- und Verhandlungsatmosphäre sehr fruchtbar war und ist. Wir haben über die allermeisten Teile des Vertrages mit der AOK Plus eine einvernehmliche Lösung gefunden.“

Der neue Vollversorgungsvertrag wird ab 01. April 2016 vergütungswirksam. Die Einschreibung der Hausärzte und Versicherten ist ab dem 01. Oktober 2015 möglich.

Weitere Infos auf der Website des Sächsischen Hausärzteverbandes.

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