Fahrlässigkeit mit TodesfolgeDrei Krebspatienten gestorben: Prozess gegen Heilpraktiker

An einer Überdosierung - mit verursacht durch eine ungeeignete Waage - sollen drei Krebskranke gestorben sein. Nun steht ein Heilpraktiker vom Niederrhein wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.

Prozess um Messfehler mit tödlicher Folge

Krefeld. Er soll für den Tod von drei Krebspatienten verantwortlich sein: Ein Heilpraktiker aus Moers steht vom kommenden Freitag an in Krefeld vor Gericht. Der 61-Jährige ist wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt.

Er soll seinen schwerkranken Patienten bei einer alternativen Krebstherapie Ende Juli 2016 durch einen Fehler beim Abwiegen eine erheblich überdosierte Infusionslösung verabreicht haben.

Unkontrolliert und überdosiert

Den Ermittlungen zufolge hatte er eine ungeeignete Waage benutzt und den Wirkstoff um das Drei- bis Sechsfache zu hoch dosiert. Außerdem habe er die Wirkstoffmenge nicht kontrolliert.

Zwei Frauen und ein Mann starben innerhalb weniger Tage nach der Behandlung. Bei einer vierten Patientin war die Therapie nach der ersten Infusion abgebrochen worden.

Wirkstoff weder zugelassen noch verboten

Der Heilpraktiker hatte Krebspatienten mit dem Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3-BP) behandelt. Dieser war 2016 nicht als Arzneimittel zugelassen, eine Anwendung war aber nicht grundsätzlich verboten. Der Stoff wird eingesetzt, um die Krebszellen absterben zu lassen.

Allerdings kann bereits eine geringe Überdosierung des Stoffs tödliche Nebenwirkungen auslösen, so die Staatsanwaltschaft. Insgesamt hatten die Ermittler rund 70 Todesfälle untersucht. Die Praxis in Brüggen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet wurde vor allem von niederländischen Patienten aufgesucht.

Die Verteidigerin des Heilpraktikers wollte sich zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zunächst nicht äußern. Das Gericht hat für den Prozess bis Ende Juni zehn Verhandlungstage angesetzt.

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