TelematikinfrastrukturVierter Konnektor geht an den Start

Die Gematik hat den vierten Konnektor zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) zugelassen. Ärzte haben noch rund drei Monate für die TI-Anbindung Zeit.

Der Abgleich der Versichertendaten über die Gesundheitskarte ist die erste Funktion der Telematikinfrastruktur.

Berlin/Essen. Der secunet Konnektor hat die Zulassung der Gematik erhalten, wie die Gesellschaft am Mittwoch (12.12.) mitteilte. Ein Konnektor verbindet die IT-Systeme von Arztpraxen mit der Telematikinfrastruktur (TI). Nach Angaben des Herstellers Secunet Security Networks soll die Auslieferung sofort beginnen. „Nach einer Anlaufphase wird mit einer Produktionskapazität von bis zu 10.000 Stück pro Monat geplant“, schreibt das Unternehmen.

Secunet bietet den Konnektor zusammen mit E-Health-Experts und Arvato Systems an. Ärzte können sich für das Gesamtpaket „Mein Zugangsdienst“ entscheiden, zu dem der Webseite zufolge neben dem Konnektor auch das Kartenterminal und der VPN-Zugangsdienst gehören. “Ärzte wenden sich an ihren PVS-Hersteller, welcher Auskunft zu den Preisen für das Gesamtpaket geben kann”, sagte ein Secunet-Sprecher auf Nachfrage von “Der Hausarzt”. Die Garantie betrage zwei Jahre. Der Hersteller wirbt mit einem „reibungslosen Betrieb“ dank möglicher Fernwartung und kontinuierlicher Fehleranalyse.

Ärzte haben damit nun die Wahl zwischen vier Konnektoren, um ihre Praxen an die TI anzubinden. Neben Secunet stehen Konnektoren der Compu Group Medical, der Telekom und RISE zur Verfügung. Noch bis 30. Juni 2019 haben Ärzte Zeit für den TI-Anschluss. Aber Vorsicht: Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) müssen sie die dafür nötigen Verträge bis 31. März 2019 unterzeichnet haben und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen.

Nach heftiger Kritik von Ärztevertretern, darunter auch des Deutschen Hausärzteverbands, und Verzögerungen bei der Zulassung der nötigen Geräte hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Frist bis Juli 2019 verlängert. Sind Praxen bis dahin noch nicht an die TI angeschlossen, müssen sie mit Honorareinbußen von einem Prozent rechnen. Was es bei der Anbindung zu beachten gilt, haben Hausärzte in einer Checkliste für „Der Hausarzt“ zusammengefasst.

Die Anschaffung der Komponenten wird Ärzten finanziert. Praxen mit bis zu drei Ärzten erhalten 1.982 Euro für den Konnektor, 350 Euro je mobilem Kartenterminal und 900 Euro „Startpauschale“ für den Anschluss ans VPN. Für den laufenden Betrieb und die damit verbunden Updates sowie VPN-Zugangskosten bekommen Ärzte je Quartal 249 Euro sowie 23,25 Euro für den SMC-B-Praxisausweis und 11,63 Euro für den Arztausweis (HBA Smartcard).

Ab Juli 2019 müssen Ärzte dann für die Krankenkassen über die TI und die Gesundheitskarte die Versichertenstammdaten abgleichen (VSDM). Das Speichern der Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, die elektronische Patientenakte und ein elektronisches Patientenfach sind als weitere Funktionen geplant.

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