SchulenPauschales Attest zu wenig für Befreiung von Maskenpflicht

Ein pauschales Attest reicht nicht, um von der Maskenpflicht in Schulen befreit zu werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Würzburg.

Laut dem Verwaltungsgericht Würzburg ist ein pauschales Attest für die Befreiung von der Maskenpflicht in Schulen zu wenig.

Würzburg. Ein pauschales Attest ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg für die Befreiung von der Maskenpflicht in Schulen zu wenig.

Atteste, die Schülern ohne jede Begründung bescheinigten, aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Masken tragen zu können, reichten nicht aus um glaubhaft zu machen, dass das Tragen einer Alltagsmaske tatsächlich unzumutbar sei, argumentierte das Gericht in einer am Donnerstag (17.09.) veröffentlichten Eilentscheidung. “Es fehlt an der konkreten Diagnose eines Krankheitsbildes.”

Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Gefälligkeitsatteste die Maskenpflicht und deren Wirksamkeit unterliefen.

Quelle: dpa/lby

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