BundessozialgerichtDefekter Kühlschrank kostet Praxis gut 24.000 Euro

Weil ein Praxiskühlschrank nicht mehr richtig kühlte, musste eine Praxis den in ihm gelagerten Impfstoff entsorgen. Die Kassen forderten 24.394,91 Euro zurück - zu Recht, urteilte jetzt das Bundessozialgericht. Mit diesen Tipps vermeiden Praxen Kühl-Pannen.

Muss Impfstoff wegen eines defekten Kühlschranks vernichtet werden, kann ein Regress drohen.

Kassel. Als das Praxisteam einer pädiatrischen BAG in Sachsen-Anhalt den Defekt bemerkte, war es schon zu spät: Wegen eines kaputten Relais funktionierte die Temperaturregelung im Praxiskühlschrank nicht mehr richtig.

Nach der Empfehlung von Apotheker und Impfstoffhersteller entsorgte die Praxis den Impfstoff und orderte neuen zulasten der Gesetzlichen Krankenkassen.

Eine ganze Weile später erhielt die Praxis Post von der Prüfungsstelle, die wegen des neu beschafften Impfstoffs einen Regress gegen die Praxis in Höhe von 24.394,91 Euro forderte. Dagegen zog die Praxis vor Gericht.

Die Kinderärzte verwiesen auf einen Fall höherer Gewalt. Außerdem stellten sich auf den Standpunkt, die Verordnung sei nicht unwirtschaftlich gewesen, da der neue Impfstoff schließlich ordnungsgemäß verimpft worden sei.

Praxischef kann Risiko minimieren

Die Argumente überzeugten die Kasseler Richter des Bundessozialgerichts (BSG) nicht. Grundsätzlich trage der Vertragsarzt das Risiko der Lagerung und bestimmungsgemäßen Verwendung von Impfstoff.

Technische Fehler eines Medikamentenkühlschranks könnten zwar nie vollständig ausgeschlossen werden, heißt es im Terminbericht zum BSG-Urteil. Allerdings könne der Arzt das Risiko eines Schadens aber sehr wohl beeinflussen. „Durch Auswahl, Wartung und Überwachung der Praxisausstattung kann die Gefahr von Sachschäden so gering wie möglich gehalten werden“, erklärten die Sozialrichter. Auch habe die Praxis Einfluss darauf, wie viel Impfstoff eingekauft bzw. gelagert werde.

In der Gesamtschau unwirtschaftlich

Weiterhin könne ein Arzt auch Vorsorge treffen (etwa durch einen Abschluss einer Versicherung). Dies unterliege seiner freien unternehmerischen Entscheidung.

Sollte tatsächlich höhere Gewalt vorliegen – zum Beispiel in Form einer Naturkatastrophe – könne ein entstandener Schaden durchaus auch anders beurteilt werden, so die Kasseler Richter. Solch eine Konstellation liege im vorliegenden Fall jedoch nicht vor.

Das Argument, dass die neu georderten Impfstoffe ordnungsgemäß verimpft worden seien und insofern auch keine Unwirtschaftlichkeit vorliegen könne, wischten die höchsten Richter ebenfalls vom Tisch. In der Gesamtschau sei die Vernichtung des verordneten Impfstoffes anstelle der zweckentsprechenden Verwendung als unwirtschaftliches Verordnungsverhalten zu werten.

Bundessozialgericht, Urteil vom 29.6.2022, AZ: B 6 KA 14/21 R

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.