G-BATelefon-AU und weitere Corona-Ausnahmen verlängert

Viele Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gelten für Vertragsärztinnen und -ärzte jetzt bis Ende März. Eine Übersicht.

Krankschreibungen bei Atemwegsinfekten sind per Telefon bis Ende März 2022 erlaubt.

Berlin. Bis 31. März 2022 gelten für Ärztinnen und Ärzte einige Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) weiter. Das hat das Gremium wie Mitte November angekündigt in seiner Sitzung am Donnerstag (2.12.) beschlossen. Die Verlängerung gilt rückwirkend ab dem 26. November, zu dem die betroffenen Vorgaben sonst ausgelaufen wären.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende für den ambulanten Bereich relevanten Regelungen:

  • AU-Bescheinigung bei leichten Atemwegserkrankungen per Telefon bis zu 7 Tagen möglich mit einmaliger Verlängerung für weiter 7 Tage.
  • Folgeverordnung auch nach telefonischer Anamnese möglich für: Häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel du Krankenbeförderung.
  • Verordnung von Krankentransporten: Für nachweislich an COVID-19 Erkrankte waren Verordnungen zu ambulant zwingend notwendigen Behandlungen genehmigungsfrei. Dies galt auch für nach behördlicher Anordnung unter Quarantäne stehende Patienten. Dies galt nur für Krankentransporte, nicht für Fahrten im Taxi.
  • Möglichkeit einer rückwirkenden Verordnung von häuslicher Krankenpflege für bis zu 14 Tagen. Eine längerfristige Folgeverordnung von häuslicher Krankenpflege muss nicht begründet werden.
  • Verlängerung der Genehmigungsfrist von 3 auf 10 Tagen für häusliche Krankenpflege, Soziotherapie und SAPV.
  • Heilmittelverordnungen verlieren nicht ihre Gültigkeit bei Unterbrechung von mehr als 14 Tagen.
  • Videobehandlung möglich bei psychiatrischer häuslicher Krankenpflege, Soziotherapie und Heilmitteln.

Zur Begründung gibt G-BA-Vorsitzender Prof. Josef Hecken an, dass unnötige Arzt-Patienten-Kontakte reduziert werden sollen, um das Infektionsrisiko zu senken und in der Folge die Gesundheitsversorgung zu entlasten.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.