AbrechnungNadeln gegen Schmerz: Akupunktur abrechnen

Bei Patienten mit chronischen Schmerzen, die aus Furcht vor Magenbeschwerden alternative Methoden bevorzugen, kann die Akupunktur zum Einsatz kommen. Je nach Gebührenordnung und Nadelstichtechnik gibt es unterschiedliche Abrechnungsregeln. Besondere Finessen enthält die GOÄ.

Bei Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen kann die Akupunktur zum Einsatz kommen.

Bei seinen Rückenschmerzen hat Herr P. mit Akupunktur Erfolg (s. Kasten).

EBM

Beim Erstkontakt rechnet die Praxis die 03000 und einmal die 03230 EBM ab. Für die Eingangsdiagnostik zur Akupunktur kommt die 30790 dazu, mit der gleichzeitig auch die Abschlussuntersuchung honoriert ist. Die Akupunktursitzungen (2/Woche) werden je mit der 30791 angesetzt, während der Akupunkturserie noch zweimal die 03230. Neben den Akupunkturziffern sind die 03040 (und damit auch 03060/03061) sowie die Chronikerziffern 03220, 03221 und 03222 im selben Behandlungsfall ausgeschlossen.

GOÄ

Bei GOÄ-Abrechnung fallen beim Ersttermin die Nrn. 3, 7 und 800 an. Die erste Akupunktur wird mit den Nrn. 1, 5 und 269a abgerechnet, bei den weiteren Sitzungen kommt nur die Nr. 269a in Frage. Da die Behandlung mehr als einen Monat dauert, können nach Ablauf eines Monats (bei neuem Behandlungsfall) erneut einmal die 1 und 5 neben der Nr. 269a angesetzt werden.

HZV

In den Hausarztverträgen in Hamburg ist die Akupunktur (30790 und 30791) in den Ziffernkränzen aller Verträge (AOK; BKK, EK [BEK/GEK und DAK]; IKKclassic und TK) enthalten und somit nicht gesondert abrechenbar. Im Gegensatz zur Regelversorgung nach dem EBM sind hier jedoch die jeweiligen Pauschalen für die Betreuung chronisch kranker Personen abrechenbar, da diese nicht an die 03220 des EBM gekoppelt sind.

Schwerpunkt: Akupunktur nach GOÄ oder als IGeL

Akupunktur kann nach GOÄ mit zwei Ziffern abgerechnet werden: Nrn. 269 und 269a. Diese unterscheiden sich nur darin, dass die Nr. 269a eine Mindestzeit von 20 Minuten erfordert. Für die Abrechnung gibt es einige Einschränkungen und Vorgaben:

Gemäß der Legende sind die Leistungen nur bei Anwendung der Nadelstichtechnik anwendbar, worunter auch die Behandlung mit Dauernadeln fällt.

Für die Entscheidung, ob die Nr. 269 oder 269a abrechenbar ist, zählt die Dauer der Sitzung, und zwar vom Aufsuchen der Punkte bis hin zur Entfernung der Nadeln.

Regulär abrechenbar ist die Akupunktur nur “zur Behandlung von Schmerzen”. Wird die Akupunktur bei anderen Indikationen eingesetzt, können beide Ziffern analog abgerechnet werden.

Ebenfalls nur analog abgerechnet werden können alle anderen Arten der Akupunktur, wie beispielsweise die Moxa-Behandlung oder die Laser-Akupunktur.

Die “Elektroakupunktur nach Voll”, die mit der Akupunktur nicht zu vergleichen ist, kann unter Berücksichtigung von Paragraf 1 Abs. 2 analog nach Nr. 832 berechnet werden.

Die Kosten von Einmal-Akupunkturnadeln sind nach Paragraf 10 Satz 1 Nr. 1 (“mit der einmaligen Anwendung verbraucht”) neben den Nrn. 269 und 269a gesondert ansetzbar, da sie nicht dem abschließenden Katalog nach Paragraf 10 Abs. 2 – auch nicht als “Einmalkanülen” – zuzuordnen sind. Sollten wiederverwendbare Nadeln verwandt und resterilisiert werden, sind die anteiligen Kosten jedoch mit der Gebühr für die Leistung abgegolten.

Die Nrn. 269 und 269a können auch bei Schmerzen von Ärzten als Ige-Leistung abgerechnet werden, wenn diese keine Akupunktur-Genehmigung der KV haben. In diesen Fällen müssen die Betroffenen allerdings bei chronischen LWS- und Gonarthroseschmerzen darauf hingewiesen werden, dass sie diese Leistung bei anderen Vertragsarztpraxen über die Versichertenkarte bekommen können. •

Quellen:

www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)

www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)

Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.28, Stand Juni 2021)

Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand April 2023

www.springermedizin.de/goae-ebm/ 15083006

www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche

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