GWQ-HZV-VertragMehr Geld für VERAH®

Die Arbeit an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist ein Dauerprojekt. Das zeigt auch ein Blick nach Nordrhein-Westfalen, wo der Hausarztvertrag der GWQ aktuell seinen fünften Geburtstag feiert – und für Hausärzte immer wieder Verbesserungen bringt.

Die Pauschale für den Einsatz einer Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH®) im Hausarztvertrag mit der GWQ ServicePlus AG (GWQ) steigt zum Start des neuen Jahres erneut: Ab 1. Januar 2020 erhalten Hausärzte im Vertrag für die Delegation nicht-ärztlicher Aufgaben zehn Euro und damit einen Euro mehr als bislang. Bereits nach den seit April 2018 gültigen Vertragsanpassungen, die präventive Leistungen sowie die Palliativversorgung nochmals gestärkt hatten, war die Pauschale von fünf auf neun Euro erhöht worden. Die Krankenkassen rund um die GWQ waren dabei die ersten, die tätig wurden.

Die Pauschale ist damit nur ein Beispiel dafür, wie Hausärzteverbände, Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG und GWQ dauerhaft an der Weiterentwicklung des HZV-Vertrags arbeiten.

2.100 Ärzte in NRW nehmen teil

Mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) verfolgen Politik und Gesellschaft das Ziel einer hochwertigen primärärztlichen Grundversorgung. Die jeweiligen Hausärzteverbände streben daher nach einer flächendeckenden Umsetzung der HZV und kooperieren zur Erreichung dieses Ziels auch mit unterschiedlichen Servicegesellschaften der Krankenkassen.

Der HZV-Vertrag mit der GWQ – Dienstleistungsgesellschaft einer Vielzahl von Betriebs- und Innungskrankenkassen – feiert in diesem Jahr bereits fünfjähriges Bestehen in Nordrhein und Westfalen-Lippe. Seit Abschluss des bundeseinheitlichen GWQ-HZV-Vertrags am 1. Oktober 2014 können Ärzte hierüber Versicherte von bis zu 40 Betriebs- und Innungskrankenkassen in nahezu allen Bundesländern versorgen, allein in NRW nehmen bereits über 2.100 Ärzte an dem Vertrag teil.

Ideen für eine bessere Versorgung

Auch in der Weiterentwicklung der HZV arbeitet die GWQ gemeinsam mit dem Hausarztverband an innovativen Konzepten:

  • Seit Januar 2019 bietet die GWQ innerhalb der HZV erstmalig telemedizinische Leistungen für Hausärzte und ihre mobilitätseingeschränkten Patienten an (“Der Hausarzt” 11/19).
  • Mit Blick auf spezielle Versorgungsbereiche in der hausärztlichen Versorgung stärkt der GWQ-HZV-Vertrag darüber hinaus die Versorgung besonders vulnerabler Patientengruppen in der Hausarztpraxis und geht beispielsweise mit einem Versorgungsmodul für die psychoonkologische Betreuung von Krebspatienten in Westfalen-Lippe neue Wege.

Weitere Informationen zum GWQ-HZV Vertrag finden interessierte Hausärzte unter www.hausaerzteverband.de in der Rubrik Hausarztverträge.

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