Neue Gebühren für LeichenschauSterben wird teurer

Die Abrechnung der Leichenschau ruft bei Ärzten bisher viel Ärger hervor. Die Leistungen seien viel zu schlecht bewertet. Das will das Bundeskabinett jetzt ändern und erntet heftige Kritik.

Die Leichenschau müssen Angehörige aus eigener Tasche bezahlen.

Berlin. Angehörige müssen bei einem Todesfall in der Familie künftig mehr Geld aufbringen. Die zur Todesfeststellung vorgeschriebene Leichenschau durch einen Arzt wird teurer. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch (31.7.) in Berlin eine entsprechende Änderung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Nach Angaben aus dem Bundesgesundheitsministerium wird die Leichenschau künftig differenzierter vergütet, je nach Dauer und Aufwand. Eine Übersicht über die neuen GOÄ-Ziffern und -Zuschläge hatte das Ministerium im April präsentiert. Deren Abrechnung soll an Mindestzeiten zwischen 20 und 45 Minuten gekoppelt werden. Ärztevertreter fordern seit langem eine Erhöhung der Gebühren, da der Aufwand für Untersuchung und Anfahrt für Ärzte oft ein Minusgeschäft sei.

125 Euro mehr für Angehörige

Das Ministerium rechnet im Schnitt mit 125 Euro Mehrkosten pro Todesfall für die Angehörigen. Die Linke kritisierte die Gebührenerhöhung. Nach Angaben von Achim Kessler, zuständig für Gesundheitsthemen in der Bundestagsfraktion der Partei, steigen die Gebühren durch die Änderung von derzeit 51 auf bis zu 254 Euro pro Todesfall. Die Leichenschau und das Ausstellen eines Totenscheins müssten von den Krankenkassen bezahlt werden, forderte er. “Wer stirbt, wird derzeit automatisch zum Privatpatienten. Das ist der falsche Weg.”

Patientenvertreter fordern Leichenschau durch Experten

Kritik kam auch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz: “Mehr Geld für die Leichenschauen, die Lobby der Ärzte funktioniert”, sagte Vorstand Eugen Brysch. Es sei aber stark zu bezweifeln, ob die Qualität auch steigt. “Denn niemand prüft den tatsächlichen Aufwand in der Praxis”. Brysch forderte eine “qualifizierte Leichenschau von Experten”, um Verstorbene gleichzeitig auf mögliche Tötung, Missbrauch und Pflegefehler zu untersuchen.

Quelle: dpa

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