AbrechnungIm EBM bis zu 77 Mal: Ulcus cruris

Die Versorgung eines Ulcus Cruris ist oft aufwendig und erfordert in der Regel mehrere Konsultationen. Dafür steht im EBM neben den üblichen Pauschalen eine extra Leistungsziffer zur Verfügung. Inkludiert ist hier ein (Kompressions-)verband. Außerdem erforderlich: Die Fotodokumentation.

Ein Ulcus cruris entsteht als Folge einer Durchblutungsstörung in den Beinen.

EBM

Bei Erstkonsultation Abrechnung der 03000 sowie der 03220 bei mehreren behandelten chronischen Erkrankungen. Die Versorgung des Ulkus wurde mit der 02312 abgerechnet. Schon bei der Erstkonsultation zusätzlich und später mehrfach Abrechnung der 03230.

GOÄ

Bei GOÄ-Abrechnung zunächst Abrechnung der Nrn. 1 und 7 (Thoraxorgane und Gefäßsystem); zusätzlich die Nr. 250 für die Blutabnahme und die Nr. 298 für die Abstrichentnahme. Die aus der Laborgemeinschaft bezogenen Laboranalysen sind als eigene Leistungen ebenfalls abrechenbar.

Die Versorgung des Ulkus incl. der Nekrosenabtragung wurde mit der Nr. 2006 abgerechnet, der anschließende Wundverband mit der Nr. 200 und der Kompressionsverband mit der Nr. 204. Die Folgekontakte im selben Behandlungsfall können entweder mit den Nrn. 1 und 5 oder aber mit den Nrn. 2006, 200 und 204 abgerechnet werden.

HZV

In Bayern ist die Versorgung eines Ulcus cruris bei den Verträgen mit der IKKclassic und der TK Teil der Pauschale. Die BKKen zahlen für die 02312 aktuell 11,04 Euro als Einzelleistung; die LKK honoriert kleinchirurgische Leistungen mit einem Zuschlag (Z6) von 1,60 Euro auf jede abgerechnete P1.

AOK und EK vergüten über das Modul “Wundmanagement” die Leistung nach der Nr. 2310; die AOK mit 22,00 Euro, maximal sechsmal/Quartal; die EK mit 20,00 Euro maximal viermal/Quartal.

Schwerpunktthema: Behandlung Ulcus cruris im EBM

Die Versorgung von Ulcera cruris ist auch für Hausärzte im EBM als Einzelleistung abrechenbar: mit der Nummer 02312. Die 02312 ist bewertet mit 55 Punkten und je Bein abrechenbar, also maximal zweimal pro Sitzung. Die abrechenbare Punkthöchstzahl pro Behandlungsfall beträgt 4244 Punkte; das entspricht 77 Behandlungen.

Der obligate Leistungsinhalt der Ziffer beinhaltet:

  • die Abtragung von Nekrosen,
  • die Lokaltherapie unter Anwendung von Verbänden,
  • entstauende phlebologische Funktionsverbände und eine
  • Fotodokumentation zu Beginn der Behandlung, danach alle vier Wochen.
  • Was gelegentlich übersehen wird, ist die Tatsache, dass auch die Abtragung von Nekrosen ein obligater Bestandteil ist, d.h. die alleinige Erneuerung einer Wundauflage entspricht nicht dem Leistungsinhalt.

Ein weiterer Punkt, der manchmal nicht präsent ist, ist die Unvereinbarkeit mit der EBM-Ziffer 02313, dem Kompressionsverband. Auch wenn offiziell im EBM der Ausschluss nicht ausformuliert ist, so ergibt er sich allerdings aus dem dritten Spiegelstrich bei der Nummer 02312.

Ein relevanter Ausschluss besteht allerdings neben der Ziffer 02310, und für den gesamten Behandlungsfall neben der Nummer 02311.

Bei der ebenfalls geforderten Fotodokumentation zu Beginn und dann alle vier Wochen ist die Form nicht vorgegeben, sie kann sowohl analog als auch digital erfolgen; Hauptsache, die Aufnahmen werden gemacht und dokumentiert.

Quellen:

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