Berlin. Für das Anlegen eines Notfalldatensatzes auf der elektronischen Gesundheitskarte (E-GK) erhalten Ärztinnen und Ärzte vorübergehend doppelt so viel Honorar. Von 20. Oktober 2020 bis 19. Oktober 2021 wird die 01640 EBM statt mit 8,79 Euro mit 17,58 Euro vergütet.
Das hat der Bewertungsausschuss am Dienstag (20.10.) beschlossen. Die Änderung ist eine Vorgabe aus dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG). Die Leistungsinhalte haben sich nicht verändert. Weiterhin setzt die 01640 EBM voraus:
- einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt
- die Überprüfung der Notwendigkeit zur Anlage eines Notfalldatensatzes
- die Einholung der Einwilligung des Patienten zur Anlage eines Notfalldatensatzes und Anlage eines Notfalldatensatzes mit Eintragungen zu medizinisch notfallrelevanten Informationen über den Patienten
- die Übertragung des Notfalldatensatzes auf die E-GK des Patienten
Lediglich fakultativ ist vorgesehen, dass Ärzte den Patienten über die Hintergründe, Ziele, Inhalte und Erstellung des Datensatzes aufklären sowie den Patienten und deren Angehörigen den Notfalldatensatz zu erläutern.
Die 01640 EBM wird als Zuschlag zur Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale sowie zur 30700 EBM, der Grundpauschale für schmerztherapeutischer Patienten. Sie ist einmal im Krankheitsfall erlaubt. Im Behandlungsfall sind daneben die 01641 und 01642 EBM ausgeschlossen.