E-HealthSo bereiten Sie sich auf die neue E-AU vor

Die elektronische Krankschreibung (E-AU) ist nur eine von vielen künftigen digitalen Anwendungen in den Hausarztpraxen. Ein Fahrplan, wie die Praxis schnellstmöglich startklar wird. Plus: Checkliste für alle Komponenten.

Die eAU ist nur einer der Digitalisierungsschritte, für die Hausarztpraxen gerüstet sein müssen.

Berlin. Hausärztinnen und Hausärzte, die es noch nicht getan haben, sollten sich jetzt auf die Verschickung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (E-AU) vorbereiten. Denn die Umstellung nimmt einige Zeit in Anspruch. Und sie ist nur die erste von vielen Digitalisierungsschritten in den Praxen. Eine Checkliste von „Der Hausarzt“ fasst zusammen, welche Komponenten für die künftigen Anwendungen nötig sind.

Der Hintergrund: Spätestens bis Ende 2021 müssen die Praxisverwaltungssysteme so umgerüstet sein, dass Praxen die AU elektronisch an die Krankenkassen senden können. Künftig informieren nicht mehr gesetzlich Versicherte, sondern die Vertragsärzte die Krankenkasse über eine Arbeitsunfähigkeit.

Die dafür erforderlichen Komponenten und Dienste sind zwar inzwischen zugelassen, aber noch nicht in allen Praxen installiert. Das neue Verfahren tritt zum 1. Oktober in Kraft. Bis zum 31. Dezember können Ärzte aber noch das alte Verfahren mit dem Muster 1 nutzen.

Da bisher noch nicht alle Krankenkassen die digitalen AU auch empfangen könnten, weist der Deutsche Hausärzteverband darauf hin, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Ärzten derzeit rät, den Kassendurchschlag der Papier-AU weiterhin den Patienten mitzugeben. Zudem sollten Hausarztpraxen darauf achten, dass sie mit ihrer Praxissoftware auch nach Updates noch eine Papier-AU erstellen können, so der Verband.

E-Heilberufsausweis dauert am längsten

Für das neue elektronische Verfahren müssen Hausärzte bestimmte technische Voraussetzungen schaffen. Am besten beginnen Hausärzte mit der Bestellung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) der zweiten Generation, rät Ralf Remlinger vom IT-Dienstleister BS Bucher Systemlösungen. Der eHBA ist für die Versendung der E-AU erforderlich.

„Ihn zu bekommen, dauert am längsten. Zurzeit etwa sechs Wochen“, sagt Ralf Remlinger. Ärzte können ihn etwa über die Landesärztekammern bestellen.

Der richtige Umstellzeitpunkt

Um die E-AU verschicken zu können, müssen Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein – was inzwischen bei den meisten der Fall ist. Darüber hinaus müssen sie mindestens mit einem E-Health-Konnektor (PTV3), besser mit einem ePA-Konnektor (PTV4+) ausgestattet sein. Damit die neue Funktion läuft, bekommen Hausärzte vom Anbieter ein entsprechendes Update für ihr Praxisverwaltungssystem.

Achtung: Sobald das Update aufgespielt ist, können Praxen das alte Muster 1 für die AU nicht mehr ausstellen. Das neue Verfahren funktioniert aber erst, wenn der sogenannte KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) einsatzbereit ist. Aus diesem Grund sollten Ärzte erst umstellen, wenn der KIM-Dienst funktioniert.

Mit dieser speziellen E-Mail-Adresse wird die E-AU gesendet. Sie ist für die Kommunikation innerhalb der TI vorgesehen, etwa mit anderen Praxen oder Krankenkassen – und nicht für den Kontakt mit Patienten. „Der KIM-Dienst kann beim Anbieter der Praxissoftware bestellt werden“, sagt Franziska Gruschka vom Praxissoftwareanbieter medatixx.

Mehrere Optionen für die Signatur

Bevor Ärzte die E-AU versenden können, müssen sie sie mit dem eHBA signieren. Dafür brauchen sie ein Kartenlesegerät. Für die Signatur gibt es mehrere Möglichkeiten. „Ärzte können jede einzelne E-AU signieren“, erklärt Gruschka.

Eine andere Möglichkeit ist die sogenannte Stapelsignatur. Dabei sammelt das EDV-System die E-AU, am Ende des Arbeitstages kann der Arzt alle auf einmal verschicken. Darüber hinaus gibt es die Komfortsignatur, mit der Ärzte einmal für einen bestimmten Zeitraum bis zu 250 E-AU freigeben können.

Übergangsfrist für Praxisausweis SMC-B

„Haben Ärzte den eHBA noch nicht erhalten, können sie bis zum 31. Dezember den Praxisausweis SMC-B für die Signatur nutzen“, sagt Roland Stahl, Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Wie viele Praxen bereits die technischen Voraussetzungen erfüllen, kann die KBV bisher nicht sagen. Ein Indikator ist die Verbreitung des eHBA in der ambulanten Versorgung. Nach Angaben der Bundesärztekammer lag sie im September 2021 bei rund 52 Prozent.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.