GWQ-VertragTelemedizin hält Einzug in die HZV

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist in aller Munde. Viele Projekte laufen dabei noch ins Leere – weil sie fernab der Praxisrealität entwickelt werden. Ein Blick in die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) zeigt aber: Es gibt auch positive Beispiele.

Die Chancen und Vorteile, die eine zusätzliche digitale Betreuung insbesondere immobiler oder chronisch kranker Patienten mit sich bringt, werden nun auch in die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) integriert. Seit Jahresbeginn bietet der HZV-Vertrag mit der GWQ Service Plus AG dazu ein telemedizinisches Versorgungsmodul an.

Hausbesuch mit Telemedizin-Tasche

Hierdurch können Patienten noch besser versorgt werden – auch in den eigenen vier Wänden. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH®), die mit einem telemedizinischen Rucksack ausgestattet an sie delegierte Hausbesuche übernimmt.

Bei dem Besuch werden die erhobenen Vitaldaten, etwa Blutdruck, Lungenfunktion und Elektrokardiogramm, mithilfe sicherer Datenübertragung in die Praxis zum behandelnden Hausarzt gesendet. Dieser hat nun die Möglichkeit, die Daten des Patienten auszuwerten und zu beobachten. Zudem kann der Arzt sich per Videotelefonie zu Patient und VERAH® hinzuschalten.

Im neuen telemedizinischen Versorgungsmodul werden auch Maßnahmen zur Vermeidung typischer Risikofaktoren gestärkt: So bietet das Modul die Möglichkeit, Sturzrisikofaktoren mithilfe der Patienten zu analysieren.

Tablet unterstützt Wundkontrolle

Des Weiteren können mithilfe eines Patientenfragebogens zum Thema Depression (PHQ-9) frühzeitig entsprechende Risiken erkannt oder mit einem Tool zur Wundanalyse die Verlaufskontrolle von chronischen Wunden unterstützt werden.

Hierbei wird mithilfe einer Fotodokumentation über das Tablet der Heilungsverlauf dokumentiert und kann so durch den Arzt in der Praxis begutachtet werden. Die Vergütungspositionen bilden dies umfassend ab (s. Tab. 1).

Interessierte Ärzte können einfach eine Teilnahmeerklärung für das neue Versorgungsmodul abgeben. Voraussetzung ist die Teilnahme am GWQ-HZV-Vertrag.

Außerdem muss eine VERAH® in der Praxis tätig sowie die telemedizinische Ausstattung vorhanden sein. Alle Vertragsunterlagen, die Teilnahmeerklärung sowie weitere Informationen finden Hausärzte in der Rubrik “Verträge” unter www.hausaerzteverband.de

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