AbrechnungAuch GOÄ-Vergütung für Organspende-Beratung steht

Sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte gibt es jetzt Abrechnungsziffern für die Beratung zur Organspende.

Organspende: Hausärzte können ihre Patienten künftig bei Bedarf alle zwei Jahre beraten.

Für die Beratung zur Organspende, die seit 1. März 2022 regelmäßig im Arzt-Patienten-Gespräch platziert werden soll, haben Hausärztinnen und Hausärzte nun sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte Ziffern für die Abrechnung zur Hand.

Das Gespräch mit einer Dauer von mindestens zehn Minuten soll analog Nr. 3 GOÄ (20,11 Euro bei 2,3-fachem Satz) abgerechnet werden, wie PKV, Bundesärztekammer und Beihilfe Ende Mai in Form einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung erklärt haben.

In den EBM wurde bereits zum 1. März die Ziffer 01480 (65 Punkte, 7,32 Euro) aufgenommen.

Sowohl für die Abrechnung nach GOÄ als auch EBM gilt, dass die Beratung ab dem vollendeten 14. Lebensjahr nur einmal innerhalb von zwei Jahren abgerechnet werden kann.

Bei Patienten in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist die 01480 gegenüber der KV abrechenbar.

Wichtig: Da ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt (APK) obligatorischer Leistungsinhalt ist, darf für HZV-Versicherte die Dokumentation des APK nicht mittels der sich in den HZV-Ziffernkränzen befindlichen Versichertenpauschale 03000/04000 erfolgen.

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