Medizinische VersorgungUkraine-Flüchtlinge: Seit 1. Juni einfacher Zugang zur GKV

Komplizierte Abrechnungsverfahren über Behandlungsscheine müssen seit dem 1. Juni bei Geflüchteten aus der Ukraine nicht mehr sein. Mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 können sich die Flüchtlinge eine Krankenkasse auswählen.

Flüchtlinge aus der Ukraine können seit 1. Juni leichter in die GKV kommen.

Berlin. Seit dem 1. Juni haben Flüchtlinge aus der Ukraine einen Sonderstatus: Sie haben sofort Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Sobald sie eine Arbeit aufgenommen haben, können  sie – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – Mitglied einer Krankenkasse werden und sind dann gesetzlich krankenversichert.

Bei den meisten Flüchtlingen wird es so sein, dass sie nicht so schnell eine Arbeit finden werden. Dennoch sind sie abgesichert.

Anspruch auf Arbeitslosengeld 2

Denn mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 sind sie automatisch sozialversicherungspflichtig. Damit einher geht, dass sie sich eine gesetzliche Krankenkasse frei auswählen können, heißt es bei verschiedenen Krankenkassenportalen.

Sofern sie innerhalb von 14 Tagen ab dem Bezug von Arbeitslosengeld 2 nicht aktiv eine Krankenkasse aussuchen, übernimmt das Jobcenter automatisch eine Meldung an eine gesetzliche Kasse.

Sozialamt bei Rentnern zuständig

Ältere, hilfsbedürftige Flüchtlinge aus der Ukraine (zum Beispiel Rentner) können Sozialhilfe beantragen. Bei ihnen ist das Sozialamt für die Gesundheitsversorgung zuständig. (at)

Weitere Informationen dazu (auch in ukrainischer Sprache) gibt es zum Beispiel unter: krankenkassen.de  oder krankenkassen.info.de

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.