Die Übermittlungspauschalen für E-Arztbriefe über KIM gelten unvermindert weiter, teilt die KBV mit und beruft sich auf ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg.  Zunächst hieß es, dass die Pauschalen mit der Einführung der TI-Pauschalen zum 30. Juni gestrichen seien.

Urteil Landessozialgericht KBV: EBM Nrn. 86900 und 86901 gelten doch

Die Übermittlungspauschalen für E-Arztbriefe über KIM gelten unvermindert weiter, teilt die KBV mit und beruft sich auf ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Zunächst hieß es, dass die Pauschalen mit der Einführung der TI-Pauschalen zum 30. Juni gestrichen seien.

Wenn die Software in den Praxen nicht funktioniert, stört das oft empfindlich die genau geplanten Abläufe. Damit solcher Sand im Getriebe möglichst minimal bleibt, gibt es jetzt einen Anforderungskatalog, an dem sich Praxissoftwareanbieter orientieren können. Wenn alles eingehalten wird, gibt es ein Logo fürs Produkt.

PraxissoftwarePVS mit Logo, wenn Anforderungskatalog erfüllt wird

Wenn die Software in den Praxen nicht funktioniert, stört das oft empfindlich die genau geplanten Abläufe. Damit solcher Sand im Getriebe möglichst minimal bleibt, gibt es jetzt einen Anforderungskatalog, an dem sich Praxissoftwareanbieter orientieren können. Wenn alles eingehalten wird, gibt es ein Logo fürs Produkt.

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