Ausblick auf DonnerstagWie demokratisch ist der Ärztetag?

„Archaisch", „vorfeudalistisch", gar „feudalistisch“: Kurz vor der Wahl ihres neuen Präsidenten haben Ärztetags-Delegierte deutliche Kritik geäußert. Zu groß sei die Distanz zwischen dem Vorstand und ihnen. Am Donnerstag könnte entsprechend an der Satzung geschraubt werden.

Münster. Einen Tag vor der Wahl des neuen Ärztetags-Präsidenten sind in einer Debatte des Deutschen Ärztetags am Mittwoch (29. Mai) Zweifel an der demokratischen Legitimierung des „Ärzteparlaments“ laut geworden. So wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Prozessoptimierung der Satzung“ auch eine wahrgenommene Distanz zwischen Vorstand und Delegierten kritisiert.

Anstoß, dass der Ärztetag in diesem Jahr eine solche Satzungsänderung diskutieren soll, war unter anderem eine Antragsflut im vergangenen Jahr. So hatte auch der nun scheidende Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery im Video-Interview mit „Der Hausarzt“ diese als „absurd“ bezeichnet. Geprüft werden sollte daraufhin unter anderem die Einrichtung einer Antragskommission, die themengleiche Anträge sichten und womöglich bündeln könnte.

„Wir kommen regelmäßig in einen Abstimmungs-Marathon, in dem wir selbst gar nicht mehr durchblicken können“, bekräftigte auch BÄK-Vorstandsmitglied Erik Bodendieck am Mittwoch (29. Mai). Ein Lösungsansatz könnte sein, dass sich die Delegierten „auch mal selbst beschränken“.

Distanz – räumlich und gefühlt

Vielmehr noch als die Forderung nach einer Antragskommission wurde in der Debatte jedoch der Vorwurf des „Feudalismus“ laut. Er hoffe, dass das kommende Präsidium die „Distanz“ – auch die räumliche – zwischen dem Vorstand, der bei Ärztetagen traditionell auf einer kleinen Erhöhung sitzt, und den Delegierten angehe, formulierte Dr. Tilman Kaethner, Delegierter aus Niedersachsen, eine Forderung für die kommende Amtszeit. „Wir wollen doch miteinander gestalten.“ Tatsächlich zielt ein Antrag, der von Kollegen eingebracht werden wird, unter anderem auf die “Änderung der Architektur des Podiums, insbesondere im Bereich der Antragsannahme” ab.

Darüber hinaus forderte Kaethner, dass die Tagesordnung jederzeit aus der Versammlung heraus geändert werden sollte.

Gegenredner erinnerten jedoch an die Praktikabilität solcher Vorschläge: Eine Großveranstaltung wie der Deutsche Ärztetag müsse auch organisierbar bleiben, erklärte Detlef Schmitz. Präsident Montgomery wies die von Kaethner und anderen vereinzelten Delegierten geäußerte Kritik der Erhöhung ebenfalls aus praktischen Gründen deutlich zurück: Dies habe in erster Linie organisatorische Gründe. Sollten Delegierte wie angesprochen aufgrund einer Geheinschränkung nur schwerlich ans Rednerpult treten könnten, so würde man hier umgehend nachjustieren – bislang sei dieser Vorwurf jedoch noch nicht geäußert worden. Auch Rudolf Henke, Kammerchef in Nordrhein, erinnerte daran, dass der Vorstand aufgrund der erhöhten Position einfach für alle Delegierten zu sehen sei.

Zwölf Anträge werden abgestimmt

Insgesamt zwölf Anträge zu Satzung und Geschäftsordnung sind am Donnerstag (30. Mai) abzustimmen, bevor die Wahl von Montgomerys Nachfolge auf der Tagesordnung steht. Da er die Abstimmung für „kompliziert“ befunden hat, plädierte Montgomery am Mittwoch dafür, den Tagesordnungspunkt zu unterbrechen und mit zuletzt zwei Redebeiträgen und der Abstimmung am kommenden Tag fortzufahren.

Darunter werden folgende Fragen abzustimmen sein:

  • Abwahl des Präsidenten künftig mit Zwei-Drittel-Mehrheit? Bislang sind dafür drei Viertel der Stimmen nötig (Paragraf 5 Abs. 6 Satzung der BÄK).
  • Was passiert mit Anträgen, für die eine Vorstandsüberwiesung beschlossen wird? Dr. Robin Maitra (Baden-Württemberg) kritisierte in der Debatte, dass die Delegierten in diesem Fall nichts über die Entscheidung erfahren oder dies im besten Fall “akribischer Recherchearbeit” bedürfe. Sein Vorstoß: Antragsteller erhalten eine Rückmeldung, was aus ihrem Antrag geworden ist. „Das ist einfach mit einer E-Mail zu tun”, so Maitra. Und: Beim nächsten Ärztetag soll der Tagesordnung ein entsprechender Punkt hinzugefügt werden, in dem der Vorstand “in gebotener Kürze” informiert.
  • Wie viele Kammern müssen sich für einen Sonderärztetag starkmachen? Paragraf 4 Abs. 1 sieht vor, dass “ein außerordentlicher Deutscher Ärztetag einberufen werden (muss), wenn mindestens drei Ärztekammern es beantragen”. Diskutiert werden soll, dieses Quorum von drei auf fünf zu erhöhen.
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