Gefahr der Landarztquote“Ärzte, die sich nicht mit Ihrer Tätigkeit identifizieren”

Die Landarztquote sieht vor, dass sich Nachwuchsmediziner früh auf eine Karriere als Hausarzt festlegen. Teils sehen die Gesetzesvorlagen drakonische Strafen für Nachwuchsmediziner vor, die sich der Verpflichtung entziehen wollen. Ärztevertreter warnen nun vor potentiell negativen Folgen der Konzeption.

Wiesbaden. Ärzteverbände haben erhebliche Bedenken, ob eine Landarztquote im Kampf gegen den Medizinermangel helfen kann. Aus Sicht der Medizinstudierenden im Hartmannbund ist die Quote „mit der Freiheit der ärztlichen Berufsausübung unvereinbar“, wie ein Sprecher mitteilte. Sie berge die Gefahr, dass Ärzte ausgebildet werden, die sich nicht mit ihrer Tätigkeit identifizieren. „Zudem widerspricht die Vertragsstrafe der Bildungsgerechtigkeit“, argumentiert der Interessensverband. Reiche Studenten könnten sich indirekt einen Studienplatz kaufen, indem sie einkalkulierten, eine bei Vertragsbruch fällige Vertragsstrafe zu zahlen.

Bei der Landarztquote wird ein bestimmter Prozentsatz der Medizin-Studienplätze in einem Bundesland für Bewerber reserviert, die sich verpflichten, nach dem Abschluss für eine bestimmte Zeit in einer Gegend mit Hausärztemangel zu praktizieren. Für diese Studenten gilt der strenge Numerus clausus nicht. Hält sich ein Berufseinsteiger nicht an die Vereinbarung, drohen hohe Vertragsstrafen.

Nordrhein-Westfalen hatte zum Wintersemester 2019/20 eine Landarztquote eingeführt. In Bayern soll es nächstes Wintersemester losgehen, unter anderem Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Sachsen planen eine solche Regelung.

„Es ist die große Frage, wie viele Absolventen später wirklich in den Haus- und Landarztpraxen ankommen“, sagte der Vorsitzende der Freien Ärzteschaft, Wieland Dietrich. Die jungen Leute müssten teils direkt nach dem Abitur eine Entscheidung treffen, wie sie rund zwölf Jahre später leben werden – denn so lange dauere das Studium plus Facharztausbildung in der Regel.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.