Corona-PandemieMedizinische Masken werden Pflicht

Zwar muss es keine FFP2-Maske sein - doch mindestens eine Op-Maske sollen Menschen in Deutschland künftig tragen. Darauf haben sich nun Bund und Länder verständigt. „Der Hausarzt“ gibt eine neue Patienteninfo an die Hand – mit einem innovativen Trocknungssystem für die Wiederverwendung.

Einkauf im Supermarkt: Die FFP2-Maske ist nicht flächendeckend Pflicht - wohl aber eine medizinische Maske, die einen entsprechenden Standard bietet.

Berlin. Bund und Länder haben sich im Kampf gegen die Corona-Pandemie auf eine schärfere Maskenpflicht verständigt: In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften sollen künftig medizinische Masken getragen werden müssen. Dazu zählen sowohl FFP2-Masken, KN95-Masken als auch die dünneren Op-Masken. Sogenannte “Alltagsmasken” aus Stoff reichen nicht mehr aus. Das geht aus dem Bund-Länder-Beschluss vom späten Dienstagabend (19.1.) hervor. Der Redaktion von „Der Hausarzt“ hatte im Vorfeld bereits ein entsprechender Entwurf vorgelegen.

Eine bundesweite Pflicht zum Tragen von Schutzmasken nach FFP2-Standard, wie sie in Bayern gilt, gibt es demnach aber nicht.

Dass beide Maskenarten zugelassen sind, befürwortet Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands. Gerade für Menschen, die Atmungsschwierigkeiten haben, hätten die FFP2-Masken einen zu hohen Widerstand. “Die OP-Maske ermöglicht ein leichteres Atmen und bietet dennoch einen größeren Schutz als einfache Stoffmasken.“ Beide hätten eine “deutlich höhere Schutzwirkung als so manche Alltagsmaske – vorausgesetzt natürlich, dass es zertifizierte Produkte sind, die richtig verwendet werden”. Für die richtige Verwendung stellt “Der Hausarzt” eine aktuelle Patienteninfo zur Verfügung, die mit dem Praxisstempel versehen und an Patienten ausgehändigt werden kann (s. Kasten).

Wichtig: In Bayern gilt die FFP2-Pflicht für Patienten ab dem 15. Geburtstag auch in Arztpraxen! Hierüber informiert der Bayerische Hausärzteverband und gibt Tipps. Zur Information an der Eingangstür der Praxis steht ein Plakatentwurf zum kostenfreien Download zur Verfügung.

Medizinische Masken haben eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken wie etwa Stoffmasken, unterstreicht auch der Entwurf für das Beschlusspapier. Dies gelte gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen des Coronavirus.

Wenn die Mutation des Coronavirus sich als deutlich ansteckender erweise, dann sei eine “weitere deutliche Verschärfung” der Lage wahrscheinlich, heißt es.

FFP2-Pflicht an Finanzierung gescheitert?

Die Einigung auf medizinische Masken könnte dabei als Kompromiss gewertet werden. Denn: Für die oft selbstgenähten Alltagsmasken aus Stoff gelten keinerlei Standards. Wie gut sie Tröpfchen aufhalten, hängt unter anderem von der Maschenweite des verwendeten Stoffes und der Passform ab. Im Vergleich hierzu sind die Op-Masken, die als Einwegprodukte – wie in der Patienteninfo erklärt (siehe oben) – nur einmalig benutzt werden sollten, also eine deutliche Verbesserung, da sie definierten Standards genügen müssen.

Diskutiert wurde im Vorfeld, ob darüber hinaus eine FFP2-Maskenpflicht bundesweit gelten sollte. Ein Knackpunkt wäre dabei aber nicht nur die Verfügbarkeit, die Probleme bereiten könnte, sondern auch die Anschaffungskosten: Mit etwa 5 Euro pro Maske sind sie deutlich teurer als die Op-Masken, die als „Cent-Artikel“ mittlerweile flächendeckend erhältlich sind. Bereits im Zuge der FFP2-Pflicht in Bayern war daher diskutiert worden, wie bedürftigen Menschen entsprechende Masken zur Verfügung gestellt werden können.

“Wenn ich eine Pflicht einführe, diese Masken zu tragen, muss ich dafür sorgen, dass sie auch so zur Verfügung stehen, dass es keinen Preiswettbewerb gibt wie beim Klopapier in der ersten Welle”, unterstreicht Hausärzte-Chef Weigeldt. “Sinnvoll wäre, sicherzustellen, dass die Masken zu fairen Preisen verkauft werden und es nicht – wie im vergangenen Frühjahr bei Schutzmasken, Desinfektionsmittel und Toilettenpapier – zu Wucherpreisen kommt, beispielsweise im Onlinehandel. Hierzu könnte beispielsweise ein Festpreis festgelegt werden, der nicht überschritten werden darf.“

Lockdown-Verlängerung bis 14. Februar

Die Ministerpräsidenten der Länder berieten mit Kanzlerin Merkel am Dienstag (19. Januar) über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Bereits vor dem Bund-Länder-Treffen, das gegen 14.15 Uhr online begann, zeichnete sich eine Verlängerung des Lockdowns bis Mitte Februar ab.

Folgende Beschlüsse betreffen das Gesundheitswesen:

  • Alten- und Pflegeheime: Das Personal muss beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maske tragen. Damit Besucher und Personal mehrmals pro Woche Schnelltests machen können, sollen Bundeswehrsoldaten und Freiwillige einspringen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll es genug Tests geben.
  • Impfungen: Bis spätestens Mitte Februar sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, die das möchten, geimpft werden. Fast die Hälfte ist laut Beschluss schon geimpft worden. Der Bund will versuchen, den Ländern verlässliche Impfstoff-Lieferzeiten für die jeweils kommenden sechs Wochen zu nennen.
  • Virus-Mutationen: Die kursierenden Varianten des Coronavirus sollen laut einer seit Dienstag (19.1.) geltenden Verordnung stärker auf den genauen Virustyp untersucht werden (Sequenzierung). Der Bund soll bis Anfang Februar erste Ergebnisse dazu vorlegen. Hintergrund sind Befürchtungen über die Verbreitung neuer Virusvarianten, wie etwa in Großbritannien oder Irland, die deutlich ansteckender sein könnten.
  • Gesundheitsämter: Studenten sollen für die Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April für die Kontaktnachverfolgung in Gesundheitsämtern gewonnen und geschult werden. Ziel ist, eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer Inzidenz von 50 sicherzustellen.
  • Homeoffice: Arbeitgeber müssen wo immer möglich das Arbeiten zuhause ermöglichen. Eine entsprechende Verordnung soll das Bundesarbeitsministerium befristet bis zum 15. März erlassen. Auch wenn viele Hausarztpraxen in den vergangenen Monaten Möglichkeiten des mobilen Arbeitens auch für ihr Team geprüft und eingeführt haben, dürfte sich die Verordnung nicht an sie richten.
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