InfektionsschutzLänder mit Antrag gescheitert – Gesetz mit Hotspot-Regelung bleibt

Bei der heutigen Gesundheitsministerkonferenz ging es teils hoch her, räumte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) im Anschluss an die Konferenz am Montag Nachmittag ein. Der Antrag einiger Bundesländer, die bisherigen Regeln um weitere vier Wochen zu verlängern, wurde abgelehnt.

Ab dem 2. April wird auch die Maskenpflicht in Innenstädten fallen.

Berlin. Am 2. April werden die meisten Corona-Schutzmaßnahmen in den Ländern fallen. Dies hatte bei den steigenden und hohen Infektionszahlen zu massiver Kritik an dem geänderten Infektionsschutzgesetz geführt.

Ein Antrag aus Bayern, dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg, mit dem die bisherigen Schutzmaßnahmen um weitere vier Wochen verlängert werden sollten, fand in der Gesundheitsministerkonferenz am Montag nicht die erforderliche Mehrheit, erklärte Lauterbach.

Lauterbach wies darauf hin, dass es sich um eine rechtliche, nicht um eine politische Entscheidung handeln würde. Er selbst sei auch dafür, es noch weiterhin bei der Maskenpflicht zu belassen.

Losung der Stunde: Regel nutzen

Dennoch hätten die Länder mit dem Gesetz eine gute Handhabe. Bestes Beispiel sei Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, die sich dazu entschieden hätten, im ganzen Land bzw. den ganzen Stadtstaat zum Hotspot zu erklären.

Die Losung der Stunde sei, mahnte Lauterbach, „die Regel, die wir haben, zu nutzen und nicht eine Regel, die rechtlich nicht mehr erhältlich ist, zu beklagen“.

Die „Vorbeugegesetzgebung“ erlaube es, wenn die medizinische Versorgung in einer Gebietskörperschaft, einer Region, einer Stadt oder einem Bundesland bedroht sei, die Hotspotregelung anzuwenden, sagte Lauterbach. Eine Bedrohung der medizinischen Versorgung könne beispielhaft gemessen werden an:

  • der Notfallversorgung,
  • der Absage von geplanten Eingriffen,
  • der Verlegung von Patienten und/ oder
  •  der Unterschreitung von Pflegepersonaluntergrenzen.

Nachweis einer drohenden Belastung genügt

Dabei müsse nicht belegt werden, dass eine Belastung bereits bestehe, sondern drohe, sagte Lauterbach. Einzelne Kriterien müssen auch nicht immer erfüllt sein, sondern wirkten nur illustrativ, um die Erklärung zu einem Hotspot zu begründen.

Auf die Frage, ob das Gesetz bzw. die Erklärung eines Gebietes zum Hotspot vor einem Gericht Bestand hätte, meinte Lauterbach: „Ja, das glaube ich auf jeden Fall.“ Wenn etwa Krebsoperationen abgesagt werden müssten, könne er sich nicht vorstellen, dass Gerichte das Gesetz ablehnen würden.

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