kurz + knappKoloskopie nach iFOBT gehört nicht zur Früherkennung

Abklärungskoloskopien nach einem positiven iFOBT-Stuhltest müssen Ärzte als kurative Untersuchungen abrechnen. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss Mitte März gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) festgelegt, wie diese mitteilte.

Der Beschluss stellt seit 1. April im EBM klar, dass die Gebührenordnungsposition (GOP) 01741 ausschließlich für die Abrechnung von Früherkennungskoloskopien vorgesehen ist, auf die Versicherte ab dem 55. Lebensjahr zweimal alle zehn Jahre Anspruch haben. Abklärungskoloskopien nach einem positiven Früherkennungstest auf okkultes Blut im Stuhl (iFOBT) fallen nicht darunter. Sie müssen künftig als kurative Darmspiegelungen über die GOP 13421 abgerechnet werden.

Der Bewertungsausschuss folgte damit der Position des GKV-Spitzenverbandes. Dieser hatte argumentiert, dass Abklärungskoloskopien nach einem positiven iFOBT-Test nicht der Früherkennung dienten und deshalb als kurative Koloskopie abzurechnen seien. Die KBV erwägt eigenen Angaben zufolge, gegen den Beschluss zu klagen.

Für den Nachweis von fäkalem okkultem Blut wird seit 1. April 2017 als Bestandteil des Darmkrebs-Früherkennungsprogramms ausschließlich der quantitative immunologische iFOBT-Test angewendet und von den Kassen erstattet.

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