“Erst am Ende eines Jahres weiß man, wie sein Anfang war”, soll Friedrich Nietzsche gesagt haben. In 2020 könnte das für Ärzte gut passen: Mehr Honorar für die Leichenschau, eine schlankere Heilmittel-Richtlinie oder die Aussicht auf eine neue GOÄ verheißen einen guten Auftakt. Doch längst ist nicht alles in trockenen Tüchern: So könnte die GOÄ-Reform noch einer Einheitsgebührenordnung zum Opfer fallen. Ausgeredet hat es sich auch noch nicht bei TI, E-Akte und Co.

Und mitunter kommen umstrittene Änderungen auf die Praxen zu, darunter die Impfpflicht, das neue Wiederholungsrezept oder eine KV-Prüfung der Sprechzeiten. Ein weiteres Beispiel findet sich im neuen DMP KHK: Demnach kann Ezetimib angeboten werden, “um hohe Statindosen zu vermeiden, wenn die LDL-Zielwerte unter niedrigen Dosen nicht erreicht werden”. Der Gemeinsame Bundesausschuss stützt sich dafür auf einen Rapid Report des IQWiG.

Es hatte bei KHK-Patienten mit akutem Koronarsyndrom einen höheren Nutzen von Ezetimib plus Statin gegenüber Statin allein gesehen. Denn in der IMPROVE-IT-Studie traten nicht-tödliche Herzinfarkte (14,8 auf 13,1 Prozent) und Schlaganfälle (4,8 auf 4,2 Prozent) signifikant seltener auf. Dadurch ergibt sich ein Vorteil im primären kombinierten Endpunkt (34,7 auf 32,7 Prozent). Die Sterblichkeit sinkt aber nicht. Zudem wurden als Herzinfarkte bereits alleinige Enzymanstiege gewertet. Das IQWiG selbst bemängelt hohe und in den Gruppen zeitlich unterschiedliche Abbruchraten, was das Ergebnis verzerren könne. Es bleibt also spannend, wie Sie das DMP in Ihren Praxen umsetzen werden!

Liebe Leserinnen und Leser, ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende. Deshalb wünschen wir Ihnen als Ausgleich einen ruhigen und stressfreien Ausklang im Kreis Ihrer Familie, bis wir uns im neuen Jahr gesund und mit neuer Energie wiederbegegnen.

Das wünscht Ihnen Ihr Team von “Der Hausarzt”!

Dr. Monika von Berg Johanna Dielmann-von Berg

Chefredakteurin “Der Hausarzt” Stellv. Chefredakteurin “Der Hausarzt”

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.