StichprobenprüfungHessen: Sonographie wird weiter geprüft

Ärztlicher Schall: In Hessen weiter Objekt der Prüfung

Während die Stichprobenprüfungen zur Qualitätssicherung in Hessen ausgesetzt werden, sind solche in der Sonographie nicht betroffen. Das betont die KV Hessen und reagiert damit auf einen Bericht in “Der Hausarzt” 13. In diesem war fälschlicherweise berichtet worden, dass Stichprobenprüfungen auch in der Sonographie ausgesetzt würden.

“Die Aussage ist falsch, da ausschließlich Stichprobenprüfungen zur Qualitätssicherung ausgesetzt werden, die durch Richtlinien des G-BA oder in Verbindung nach § 137d SGB V geregelt sind”, stellt KV-Sprecher Karl Roth richtig.

Dies gelte ausschließlich für folgende Leistungsbereiche und Prüfverfahren: konventionelles Röntgen und Computertomografie, Kernspintomografie, Arthroskopie, substitutionsgestützte Behandlung, neuropsychologische Therapie, Magnetresonanztomografie der weiblichen Brust, weitere (fakultative) Stichprobenprüfungen in einzelnen KVen nach der Qualitätsprüfungs-Richtlinie sowie gegebenenfalls weitere Qualitätsprüfungen nach Paragraf 137d SGB V, soweit diese auf der Grundlage von patientenbezogenen Daten erfolgen.

Die Stichprobenprüfungen im Fachbereich Sonographie basieren jedoch auf Paragraf 135 II SGB V und können daher weiter mit nicht pseudonymisierten Patientendaten durchgeführt werden, betont Roth.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.