SterbehilfeKarlsruhe weist Vorlagen zum Recht auf Selbsttötung ab

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung im Februar die Richtung für eine Neuregelung der Sterbehilfe vorgegeben. Vorlagen zu einzelnen - vom Verwaltungsgericht Köln vorgelegten - Fällen nehmen die Karlsruher Richter aber nicht zur Entscheidung an.

Urteilsverkündung im Februar: die Verfassungsrichter in Karlsruhe (Archivbild).

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Vorlagen des Verwaltungsgerichts Köln zum Recht auf Selbsttötung für Schwerkranke abgewiesen. Die Vorlagen seien angesichts des Verfassungsgerichtsurteils vom Februar zu dem Thema unzulässig, entschieden die Karlsruher Richter mit einem am Dienstag (30. Juni) veröffentlichten Beschluss vom 20. Mai. (1 BvL 2/20 bis 1 BvL 7/20)

Ausgangspunkt war ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts, das den Verkauf von tödlichen Medikamenten im Extremfall erlaubt hatte. Daraufhin waren zahlreiche Anträge beim zuständigen Bundesamt eingegangen. Das Gesundheitsministerium wies das Amt aber an, die Anträge abzulehnen. Mehrere Betroffene klagten.

Gekippter Paragraf 217 ändert die Lage

Das Bundesverfassungsgericht entschied im Februar, das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verletze den einzelnen Menschen in seinem Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs mache das weitgehend unmöglich. Die Richter erklärten das Verbot deshalb nach Klagen von schwerkranken Menschen, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.)

Das Verwaltungsgericht in Köln war im vergangenen November davon ausgegangen, dass ein generelles Verbot solcher Medikamente zur freiwilligen Selbsttötung im schweren Krankheitsfall nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dies stehe jedoch im Widerspruch zum damals noch gültigen Paragrafen 217 des Strafgesetzbuchs. Daher legten die Richter sechs Fälle in Karlsruhe vor. Nach Angaben der Verfassungsrichter genügen die Vorlagen des Verwaltungsgerichts angesichts des Urteils vom Februar aber nicht den Anforderungen an die Begründung.

Appell an den Gesundheitsminister

Die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr erinnerte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) daran, dass er nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache aktiv werden wollte. “Ich erwarte, dass er seine Salamitaktik jetzt endlich aufgibt und Rechtssicherheit für die Betroffenen schafft. Wir brauchen endlich ein liberales Sterbehilfegesetz”, teilte Helling-Plahr mit.

 

Quelle: dpa

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