Das Bundesgesundheitsministerium (BGM) hat Berichte zurück gewiesen, denen zufolge Behördenvorsteher Jens Spahn (CDU) für den Entwurf seines im Dezember vorgestellten Eckpunktepapiers „Stärkung der flächendeckenden Versorgung – Weiterentwicklung der Apotheken – Sicherung der freien Apothekenwahl“ vorwiegend Interessen der Apothekenverbände berücksichtigt hätte. Das Ministerium stehe „grundsätzlich im Kontakt mit einer Vielzahl von Akteuren“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage des Online-Dienstes „Apotheke Adhoc“. Dazu zählten auch die Krankenkassen. Allerdings habe der Minister nicht persönlich an den Gesprächen mit den Kassenverbänden teilgenommen, sondern sei vertreten worden. Der GKV-Spitzenverband wollte sich dazu nicht äußern.
Am Wochenende hatte die Süddeutsche Zeitung einen Bericht unter dem Titel „Herr Spahn fragt nur die Apotheker“ veröffentlicht. Dort wurde unter Berufung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Politikerin Kordula Schulz-Asche der Vorwurf formuliert, Gesundheitsminister habe sich bei seinem Vorschlag zur neuen Apothekengesetz vor allem von Lobbyinteressen des Apothekenverbandes leiten lassen.
„11 zu 0 gegen die Patienteninteressen“
Die Gesundheitsexpertin im Deutschen Bundestag hatte beim BMG nachgefragt, wie häufig sich der Minister mit Interessenvertretern der verschiedenen Parteien vor dem Gesetzentwurf getroffen hatte. Am 16 . Januar hatte die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss ihr geantwortet. Aus dem Antwortschreiben ging hervor, dass „elf Termine von Vertreteren der Leistungsebene des Bundesministeriums für Gesundheit mit Vertretern der Apothekerverbände“ stattgefunden hätten. Gespräche mit anderen Interessenverbänden seien dagegen nicht dokumentiert worden.
Kordula Schulz-Asche erhob daraufhin schwere Vorwürfe gegen den Minister. Jens Spahn versuche, Interessenpolitik nur für einzelne Verbände zu betreiben, so Schulz-Asche auf ihrer Website. Eine solche Politik gehe letztlich zulasten von Patienten und Apotheken. Etwas polemisch sprach Schulz-Asche von „11 zu 0 gegen die Patienteninteressen“.
Ständige aber undokumentierte Gespräche
Diese Vorwürfe wies das Ministerium nun zurück. Von den elf Treffen sei Jens Spahn nur bei sechs persönlich vor Ort gewesen, relativierte die Ministeriumssprecherin. Zwei von diesen Gesprächsgelegenheiten seien öffentliche Auftritte bei Veranstaltungen von Apothekerverbänden gewesen. Sie bemühte sich, den Eindruck einer einseitigen Interessenberücksichtigung auszuräumen. Einerseits betonte sie, es sei „vollkommen normal, ein Reformpaket im Dialog mit den Betroffenen zu erarbeiten“. Da das Gesetz die Apotheker besonders betrifft, wäre es nach dieser Logik auch angemessen, ihnen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Zugleich schränkte sie aber ein, das Zusammenarbeitsgebot werde für alle Berufsgruppen gleichermaßen umgesetzt. Es gebe einen „ständigen Austausch der Leitungsebene zu diesen Themen auch mit den Krankenkassen. Dort sei der Minister in der abgelaufenen Woche bei einer Großveranstaltung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorstellig geworden. Es bestehe nur keine Dokumentationspflicht für Treffen mit Verbandspitzen. Das legt den Schluss nahe, führende Mitglieder des Ministers hätten auch andere Spitzenvertreter getroffen, was nur nicht erfasst worden wäre.
Der GKV-Spitzenverband wollte Gespräche mit dem Ministerium weder bestätigen noch negieren. Zu politischen Gesprächen äußere sich der Verband nicht.